Mitbewohner ausgezogen. Dürfen wir die Schlösser tauschen!

8 Antworten

Also gross ahnung davon hab ich nicht... Aber wenn ihr von der Wohnungstür den Schlüssel quer im Schloss last kann jemand der draussen steht logischerweise nicht aufschliessen... so schlaft ihr auf jedenfall ruhig.

schlafen ja, aber sie haben ja auch Angst, dass er in die Wohnung kommt, wenn sie nicht da sind.

Zu wann hat er denn gekündigt?

Hat die neue Person auch schon einen Mietvertrag zum 1.1.13?

31.12 wir reden hier über 2 Tage. Ist zwar nicht viel aber wie gesagt. Wir müssen streichen und haben ein bissl Panik das er hier Nachts in der Wohnung steht. Neue Personhat Mietvertrag ab 01.01.2013

@Paniksternchen

Da der Vermieter nicht zu erreichen ist, würde ich einfach handeln.

@anitari

Dass halte ich für falsch. Die Fragestellerin hat das Zimmer des Mieters nicht zu streichen. Diese Details fehlen in der Frage.

Ja, darfst du dein Türschloss wechseln. Du mußt nur, wenn du ausziehst, das alte Türschloss wieder Tauschen.

Wozu soll denn das Zimmertürschloss der Fragestellerin gewechselt werden?

jeder hat für sein Zimmer einen eigenen Mietvertrag mit 1/3 der Wohnung

euer "mitbewohner"hat die selben rechte wie ihr,ihr dürft nur mit seiner zustimmung in sein zimmer.

Schon richtig und den Zugang würden wir ihm ja auch gewähren wenn wir da sind. Nur haben wir keine Lust die nächste 2 Tage hier zu sitzen und Wache zu halten und die Nacht ist ja auch nochda. Mal ganz davon ab das er hier nichts mehr hat und eigentlich hier nichts mehr zu suchen hat.

@Paniksternchen

Woher willst du denn das wissen? Hat der Mieter das Zimmer an den Vermieter bereits zurückgegeben?

Eigenes Zimmerschloss zu wechseln ist Quatsch. Wohungstürschloss zu wechseln ist verbotene Eigenmacht und könnte teuer werden. Zimmertürschloss des ausgezogenen Mieters zu wechseln ist Hausfriedensbruch, Einbruch und Sachbeschädigung - also teuer und strafbar. Warum müsst Ihr das Zimmer pinseln? Liegt eine Beauftragung des Vermieters vor?