Mitarbeitergespräch trotz Krankheit?

6 Antworten

Sagen wir es so: grundsätzlich muß man nicht erscheinen. Dies jedenfalls ist die Quintessenz aus dem BAG-Urteil vom 02.11.2016, 10 AZR 596/15. Eine Ausnahme bestünde dann, wenn betriebliche Interessen das Erscheinen unverzichtbar machen und der Zustand die Teilnahme erlaube (so wäre für einen Maurer ein Beinbruch zwar ein Grund, nicht zur Arbeit zu gehen, erlaubte ihm aber dennoch ggf. die Teilnahme an einem Mitarbeitergespräch).

In der Summe würde ich mich mit dem Unternehmen vorab in Verbindung setzen, auf die Krankheit verweisen und entweder darauf, daß die Krankheit ein Erscheinen nicht erlaube (dann entfällt in jedem Fall eine Pflicht, persönlich zu erscheinen), oder erfragen, ob das Erscheinen aus betrieblichen Interessen unverzichtbar sei, wenn es trotz Krankheit möglich wäre, zu Gespräch zu erscheinen. Es muß ja nicht unbedingt böses Blut heraufbeschworen werden.

Bist Du bettlägerig Arbeitsunfähig? Dann informiere den AG, wenn nicht gehe hin, denn Du musst nicht arbeiten, nur hören und reden.

Nein. Sag ab mit der Begründung das du noch krank bist. So dringend kann es gar nicht sein.

Da musst du sicherlich nicht hin. Krank ist krank.

Ich würde ganz bestimmt nicht dahin gehen. Du bist noch krank geschrieben.