Mitarbeiter vom Jugendamt beobachtet Straftat von Mutter? Meldepflicht bei Polizei?

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Mitarbeiter vom Jugendamt beobachtet Straftat (zeitlich bestehende Straftat) und meldet sie nicht der Polizei. Ist das rechtens?

Ja. Eine Verfolgungspflicht besteht nur für Polizeibeamte (§ 163 StPO). Gäbe es die auch für Jugendamtsmitarbeiter, wäre das sogar kontraproduktiv für deren Tätigkeit. 

Lieben Dank Furbo, dass du einfach nur meine Frage beantwortet hast! Schade und etwas peinlich, dass man mir die Lungenerkrankung des Kindes fehlerhaft übermittelt hat. Schön, dass einfach nur meine Frage beantwortet wurde ohne meine Einschätzungsfähigkeit der Gesamtsituation in Frage zu stellen. Ziel war es ja nicht, die Mutter anzuzeigen, weil sie eine Straftat begangen hat. Ziel war es den Kindern zu helfen und der Mutter. Mutter und Kinder aus der fest gefahrenen Situation zu lösen und aktiv mit der Mutter zu arbeiten, damit sie ihr Leben, ihre Sucht, ihre Mutterrolle und ihre eigene emotionale Situation wieder in den Griff bekommt, damit sie auch eine fürsorgliche Mutter sein kann. Vielleicht muss ich noch etwas an meiner Art & Weise arbeiten mich verständlich auszudrücken...

Meines Wissens nach ist das auf keinen Fall rechtens.

Die Mitarbeiterin war vor Ort weil meine Schwester wiederholt das jugendamt informiert hat über Zustände zuhause bei dieser Frau. Der Haushalt ist eine unvorstellbare Katastrophe, die Fürsorge der Mutter gegenüber ihren Kindern ebenfalls. Ständig besucht von Gästen mit denen die Mutter Alkohol trinkt. Die Alkoholisierten Gäste verhalten sich verbal ungehalten gegenüber den Kindern, die währenddessen auf sich selbst gestellt sind. Spielen in dieser Messibude unmöglich. Jugendamt war wegen wiederholten Meldung meiner Schwester mehrmals vor Ort. Es passiert nichts zu gunsten der Kinder. Jetzt Strom abgestellt. Diebstahl vom Strom aus Nebengebäude und Gewissheit, dass sich die Mutter unbefugten zutrifft beschafft hat. Keine Meldung der Straftaten erfolgt bei Polizei durch Mitarbeiter vom Jugendamt am Freitag. Heute habe ich die Polizei informiert. Erwartet die Mitarbeiterin von. Jugendamt Konsequenzen? 

@Aliverwirrt

Erwartet die Mitarbeiterin von. Jugendamt Konsequenzen? 

In Bezug auf die Nichtanzeige von Straftaten - Nein. 

Abgesehen davon:  Entziehung elektrischer Energie ist ein Antragsdelikt. 

@Aliverwirrt

Wie kann Deine Schwester das wissen?

Ist sie ebenfalls dauerhaft in dieser Wohnung anwesend?

Die Mitarbeiterin vom Jugendamt erwarten keine Konsequenzen.

Schämst Du Dich gar nicht, den Kindern auch noch den Strom zu nehmen?

@Menuett

Meine schwester kennt sie und hat sie unterstützt wo sie konnte, kümmerte sich um Haushalt und Kinder. Währenddessen die Mutter auf der Couch lag. Hilfestellung Ok, aber komplett die Übernahme der Pflichten ist ja nicht wirklich sinnvoll, denn wer macht es irgendwann wenn mutter und kinder allein sind. Der Vater hat Umgang mit den Kindern und Sorgerecht und ein Rechtsbeistand kümmert sich auch schon, aber bis zur Klärung kann sich das zeitlich hinziehen. Nein ich schäme mich überhaupt nicht die Straftat gemeldet zu haben, denn irgendwann muss doch irgendetwas dazu führen, damit man die Kinder dort raus nimmt und der Mutter ebenfalls Hilfe bekommt, um ihr Leben in den Griff zu bekommen um die Kinder ein gutes Zuhause zu bieten. Die Kinder weinen nicht hauptsächlich wegen Sehnsucht zum Papa, sonder sie haben Angst. Details von seelischen und körperliche Gewalt konnten sie benennen und beschreiben. 

Die Diagnose COPD habe ich persönlich ja nicht gestellt und kann ja auch nur Angaben machen die mir die Mutter selbst nach dem Arztbesuch übermittelt hat. Und wenn so eine Erkrankung vom Rauchen kommt und theoretisch eigentlich nicht zutreffend ist fürs kind weiß ich nicht wie sie den Arzt zuhören bzw die Information verstanden hat. Hoffe sie kann bei medizinischen Therapien bei Erkrankungen besser verstehen was zu tun ist. Mir tun die Kinder einfach nur leid. Zu den Mahlzeiten oder wenn Sie Hunger haben bekommen Sie Aussagen wie "man denn je doch an den Kühlschrank und mach dir was" für eine Altersklasse von 4-10 Jährigen unverantwortlich. Was sie sich selbst zum essen dann holen müssen sie alleine im Zimmer zu sich nehmen, weil das Wohnzimmer kein Platz mehr ist. Die täglich anwesenden betrunkenen Gäste, die die Kinder ebenfalls anschreien, weil sie sich gestört fühlen. Wenn die Meldung der Strafetat von der Mutter dazu beiträgt den Kindern zu helfen und endlich mal gehandelt wird muss ich mich nicht schämen. Habe mich ja vorher beim Kindernotdienst erkundigt, der ja die Familie kennt und öfters schon kommen musste. 

Hallo Aliverwirrt

Ja das ist rechtens, eine Anzeigepflicht besteht in Deutschland nur bei schweren Straftaten nach § 138 StGbB die gegen Leib und Leben von Menschen gehen, darunter fallen Sachen wie z.b. Tötungsdelikte, Menschenhandel, gemeingefährliche Sachen wie vorsätzliche schwere Brandstiftung etc.

Diebstahl und Hausfriedensbruch evtl Einbruch fallen nicht darunter.

Als Mitarbeiter des Jugendamtes ist er auch nicht verpflichtet Straftaten weiterzuleiten solange diese nicht das Kindeswohl betreffen.

Allerdings sollte er da vorsichtig sein, wenn die Mutter als technischer Laie Kabel in einer Weise verlegt, dass nachher einem der Kinder etwas passiert ist er mit dran.

LG

Darkmalvet

Wiederholte Meldung beim Jugendamt und einschalten vom kindernotdienst haben leider keine Erfolge. Allein der Zustand der Wohnung ist kindeswohlgefärdung. Zwei Kinder besuchen unregelmäßig (je nach Laune der Mutter) ihren Papa und möchten vor Angst auch nicht zurück zur Mutter und weinen vor Angst. Sie bereiten von Körperlichen Übergriffen von der Mutter (keine sichtbaren Verletzungen oder Beweise) dafür, und die Mutter streitet das natürlich ab. Aber unregelmäßigen Besuch zum Vater evtl Indiz dafür. Ein weiteres kleines Kind mit 4 Jahren mit lungenerkrankung (COPD) im Haushalt der Mutter wird von der Mutter selbst und dessen Alkoholisierten Gästen in einem Raum mit Zigaretten zugequalmt. Die Kleidung der Kinder grundsätzlich unhygienisch verschmutzt (nicht vom spielen, sondern wird länger nicht gewaschen). Ich habe kein Verständnis dafür, dass das jugendamt nicht Handelt. Was könnten wir denn noch Tun um die Kinder zu helfen? Kindernotdienst und jugendamt handeln nicht und sieht komischerweise scheinbar auch kein Handlungsbedarf. Wer ist als Rangfolge höhere Behörde unser Ansprechpartner? Irgendwas muss doch passeiren! Irgendwer muss doch zuständig sein, wenn die zuständigen Behörden nix unternehmen. 

@Aliverwirrt

Vielleicht mal selbst überdenken, was man so alles für eine Kindeswohlgefährdung hält?

Schmutzige Klamotten sind es auf alle Fälle nicht.

COPD - eine Raucherlunge entwickelt ein Kind in diesem Alter doch eher selten bis gar nicht.

Der Vater kann vor Gericht eine Umgangsregelung erklagen - da er das nicht macht, ist er wohl nicht so interessiert.

Viele Kinder weinen, wenn sie zurück zur Mutter sollen, das hat mit Angst meist nichts zu tun. Sie vermissen einfach den fehlenden Elternteil und würden im umgekehrten Fall genauso weinen.

@Aliverwirrt

Sucher stimme ich mit dir überein, dass es schlimm ist, einem wehrlosen Kind die Lunge vollzuqualmen. Dennoch glaube ich nicht, dass das schon COPD hervorruft. COPD in diesem Alter dürfte eher auf dem sehr seltenen genetisch bedingten Fehlen von Alpha-1-Antitrypsin beruhen.

Das ist rechtens.

In Deutschland sind nur Polizisten verpflichtet, Straftaten zu melden.

Sonst niemand.