Mitarbeiter verletzt sich beim Fußball und ist über den Verein für solche Verletzungen versichert. Muss dann der Arbeitgeber trotzdem die Krankheit bezahlen?

7 Antworten

Der Arbeitgeber muss - davon ausgehend, dass das Arbeitsverhältnis seit mind. 4 Wochen besteht - Entgeltfortzahlung für mind. 6 Wochen leisten.

Ob ggf. ein Ausgleichsanspruch gegen die Versicherung des Vereins besteht ist eine andere Thematik.

Hallo,

Krankheiten braucht man nicht zu bezahlen - die kommen auch ohne Bezahlung! :-)

Nein, Spaß beiseite: Der Arbeitgeber hat nach § 3 EFZG für 6 Wochen das Entgelt weiterzuzahlen.

Ausnahmen:

- die ersten 4 Wochen der Beschäftigung ist kein Entgelt vom Arbeitgeber fortzuzahlen

- es war bei einem groben eigenen Foul oder einer Tätlichkeit (Selbstverschulden des Arbeitnehmers)

Der Arbeitgeber kann versiuchen, sich das gezahlte Entgelt vom Verursacher zurückzuholen (z.B. dem Gegenspieler, der gefoult hat).

Gruß

RHW

Bitte nicht Unfallversicherung mit Lohnfortzahlung verwechseln!

Die Unfallversicherung des Vereins zahlt gewisse Leistungen. Das können bestimmte medizinische Maßnahmen sein, das können Dienstleistungen (z.B. Taxifahrten) sein, etc. - schau in den Vertrag.

Der Arbeitgeber muss bis zu 6 Wochen den krankheitsbedingten Ausfall seines Angestellten mit Lohnersatzleistungen bezahlen, danach zahlt die Krankenkasse. Woher diese Arbeitsunfähigkeit kommt, spielt nur in Ausnahmefällen eine Rolle - so denn es sich tatsächlich um eine Arbeitsunfähigkeit handelt. Ich meine: Ein Telefonist könnte mit einem gebrochenen Fuß ja im Prinzip arbeiten, bei einem Baggerfahrer wird es damit schon schwieriger...

Da gibt es nichts mehr hinzuzufügen

... also muß der AG für eine Krankheit nichts bezahlen. Meine Glaskugel versteht daher Deine Antwort nicht. Ist aber sicherlich egal.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn der Mitarbeiter krank ist. Also ja, der Arbeitgeber muss. Was der Fuballverein für eine Versicherung hat, ist dafür unrelevant.

Wenn der Verein auch den Lohn für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit übernimmt, muss der AG nicht bezahlen. Wenn Nicht, dann muss der AG ganz normale Lohnfortzahlung leisten.

... aber nach Lohnfortzahlung wird doch gar nicht gefragt!