mitarbeiter unzufrieden mit den betriebsrat. betriebsrat neu wahl möglich?

4 Antworten

Ich beziehe mich auf deine Anmerkungen im Kommentar:

"Wenn der Betriebsrat, für die Entlassung von 20 Leiharbeitern stimmt."

Leiharbeiter sind wie der Name schon sagt nur ausgeliehen. Sie können auch nicht entlassen werden, sondern nur ihr Einsatz beendet. Und vielleicht plant der Betriebsrat, stattdessen lieber Festanstellungen durchzusetzten. Was ja zum Wohle der Belegschaft wäre.

"...wenn der BR nach der Wahl den MA sagt, das die jenige die ihn nicht unterstützt haben, nicht auf seine Hilfe hoffen sollen,"

Das ist zugegeben kein kluger Spruch. Aber ein Betriebsrat braucht auch die Solidarität der Mitarbeiter. Der Betriebsrat muss aber letztlich alle Mitarbeiter vertreten, wenn sie sich an ihn wenden oder wenn der Arbeitgeber entsprechende Entscheidungen von ihm erwartet.

Sollte man dem BR nachweisen können, dass er seinen Pflichten tatsächlich nicht nachkommt, dann siehe die Antwort von lenzing42. Ein Arbeitsgericht wird da aber handfeste Fakten haben wollen.

"Wenn der Betriebsrat, für die Entlassung von 20 Leiharbeitern stimmt."

Anmerkung: Wenn der AG Leiharbeitnehmer nicht mehr beschäftigen möchte/kann, braucht er auch keine Zustimmung des Betriebsrats. Dass diese AN nicht mehr beschäftigt werden kann man dem BR nicht anlasten.

Wenn die BR-Wahl abgeschlossen ist und es keine Gründe gibt, die Wahl anzufechten - welches aber sich sehr lange hinziehen kann - dann müßt Ihr mit dem BR leben. IHR habt ihn gewählt. Außerdem bezweifele ich, daß Ihr wirklich beurteilen könnt, ob der BR "gut oder schlecht" ist.

Wenn der Betriebsrat, für die Entlassung von 20 Leiharbeitern stimmt, und wenn der BR nach der Wahl den MA sagt, das die jenige die ihn nicht unterstützt haben, nicht auf seine Hilfe hoffen sollen, dann kann man sehr gut beurteilen ob der BR gut oder schlecht kommt. Und deine Aussage, das Mitarbeiter es nicht beurteilen können ist eine Frechheit. Sind die Mitarbeiter nur die dummen? Die von nix eine Ahnung haben?

@powermob

Ich habe keine Lust, aufgrund Deines Tones, weiterhin auf dieses Thema einzugehen, obwohl ich es könnte. Wünsche einen schönen Tag.

Eine Neuwahl des Betriebsrates kann nur wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragt werden.Dazu muss mindestens ein Viertel der der wahlberechtigten Arbeitnehmer,der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Auflösung des Betriebsrats beim Arbeitsgericht beantragen.