Mitarbeiter kopiert private Notizen des Vorgesetzten. Ist das erlaubt? Konsequenzen?

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Hallo Puryfire,

zur Ergänzung meiner umfangreichen Antwort möchte ich noch bemerken, dass die von anderen Antwortverfassern angesprochene Berechtigung zur Einsicht in die Personalakte selbstverständlich nur das Recht auf Einsicht in die "eigene" Personalakte umfasst. Zur Klarstellung möchte ich noch darauf verweisen, dass ich selbstverständlich davon ausgegangen bin, dass es sich um den Schreibtisch des Chefs handelt und sich jeder Mitarbeiter, also auch der, der sich widerrechtlich Zugriff verschafft hat, darüber im Klaren ist, dass das der Fall ist. Damit hat der Mitarbeiter, ob die Schublade nun verschlossen war oder nicht, einen denkbar "g r ö ß t e n" Vertrauensbruch begangen. Dieser wiegt so schwer, dass dem Chef eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters unter Abwägung aller Umstände nicht !!! zugemutet werden kann. Konsequenz dieses Handelns deshalb - wie bereits ausgeführt - Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, also fristlose Kündigung. Wenn ein derartiger Vertrauensbruch die fristlose Kündigung nicht rechtfertigt, welcher dann. Es muss nicht immer der "Griff in die Kasse" sein. Hier wurde das Vertrauen "mit Füßen getreten".

Das gilt auch ungeachtet der Frage, ob der Chef sich sowohl mit der "sehr fragwürdigen" Führung wie auch der Aufbewahrung des Buches korrekt verhalten hat.

Kein Mitarbeiter, der weiß, dass der Schreibtisch, an dem er sich zu schaffen und darüber hinaus - u n b e f u g t - Kopien von vertraulichen Unterlagen macht, dem Chef gehört, darf sich überhaupt an diesem Schreibtisch "vergreifen". Wenn doch, macht er sich des genannten "schweren" Vertrauensbruchs schuldig.

Also § 626 BGB -fristlose- Kündigung aus wichtigem Grund.

Spricht der Chef die Kündigung aus, ist zu erwarten, dass der betroffene Mitarbeiter Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht und sich gegen diese wehrt. In diesem Verfahren wird sicher auch die "Fragwürdigkeit" des Handelns des Chefs eine Rolle spielen. Das hängt vom jeweiligen Sach-/Beweisvortrag der Prozessparteien ab. Fraglich ist, ob das Gericht dazu abschließende verwertbare Feststellungen trifft. Ich denke, eher nicht. Könnte aber ne Rolle spielen, wenn der Mitarbeiter, der sich -unbefugt- Zugriff verschafft und auch noch die Kopien der vertraulichen Unterlagen erstellt hat, mit der Behauptung gegen die Kündigung wehrt, dass er gar nicht wusste, dass es der Schreibtisch des Chef's war. Das müsste ihm aber spätestens klar geworden sein, als er das "ominöse Buch" mit den Aufzeichnungen des Chef's über die Mitarbeiter in Händen hielt und sich zur Herstellung der Kopien entschlossen hat. Diese hat er ja nicht ohne verwerfliche und unehrenhafte Motive gemacht.

Also hat der Mitarbeiter unterm Strich gaaaaaanz schlechte Karten, sich erfolgreich gegen die fristlose Kündigung zu wehren.

Gruß

hotteb

Gruß hotteb

Beides würde ich zumindest für zweifelhaft halten. Wobei es davon abhängt, um welche Art von Notizen es sich handelt.

Unterlagen, die in eine Personalakte gehören, dürfen nicht einfach in einer unverschlossenen Schublade aufbewahrt werden. Ebenso Unterlagen mit persönlichen Daten über den Mitarbeiter. Und jeder Mitarbeiter hat das Recht, seine Personalakte einzusehen. Eine "schwarze Personalakte" mit geheimen Eintragungen ist rechtlich sehr bedenklich.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist es nicht erlaubt, persönliche Daten zu sammeln und zu verarbeiten, wenn der Betroffene nicht damit einverstanden ist. Wenn solche Daten vorhanden sind, dann muss gewährleistet sein, dass sie nicht in Hände von Unbefugten kommen. Und das ist in dieser Schublade offenbar nicht ausgeschlossen gewesen. Genau wie der Zugang zu einem PC (mit persönlichen Daten) gegen unbefugten Zugriff mit Passwort gesichert sein muss, muss ein Schreibtisch von dessen Besitzer gegen unbefugten Zugriff gesichert werden, indem er ihn abschließt, sobald er den Raum verlässt.

Außerdem stellt sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Frage, ob es sich hier um Aufzeichnungen zu einer Leistungs- oder Verhaltenskontrolle gehandelt hat. In diesem Fall wäre der Betriebsrat (wenn es einen gibt) in der Mitbestimmmung. (§87(1))

Ob der Mitarbeiter das Buch an sich nehmen durfte?

Nun, dazu müsste man wissen, ob es sich um einen allgemein zugänglichen Schreibtisch handelte, ob es eine Vereinbarung gab, wer ihn nutzen darf usw. Die Tatsache, dass das Buch "weit hinten in der Schublade" lag, sagt gar nichts aus. Wenn es sich um einen Schreibtisch handelte, der den Mitarbeitern in der Regel zugänglich ist, dann gilt das in der Regel für den ganzen Tisch und nicht nur für den vorderen Teil der Schublade.

Wenn es aber klar war, dass der Schreibtisch eindeutig persönlich den Chef gehört, dann könnte der Zugriff des Mitarbeiters auf das Buch ein Verstoß gegen eine Arbeitsanweisung betrachtet werden.

Also mein Fazit: irgendwie war es vermutlich von beiden nicht in Ordnung. Aber um Näheres zu sagen, müsste man die genauen Umstände kennen.

Selbstverständlich darf der Chef sich Notizen machen über positive oder auch negative Vorkommnisse in Zusammenhang mit einem bestimmten Mitarbeiter.

Ob er sich solche Dinge nur "merkt" oder sie aufschreibt, ist allein seine Sache.

Der Mitarbeiter durfte sich selbstverständlich hier nicht "selbst bedienen" und Teile der privaten Notizen kopieren, auch dann nicht, wenn sie ihn selbst betrafen, er durfte dieses Notizbuch nicht einmal heimlich "einsehen" und hat sich hier eindeutig strafbar gemacht.

Der Chef könnte dem Mitarbeiter hier also eine offizielle Abmahnung verpassen und ihn ausserdem zivilrechtlich vor Gericht bringen.

Wow, Gute Frage ;D Kleingt wie aus einem Buch mit fallbeispielen zu verschiedenen Arbeitstellen.

Ich arbeite zwar noch nicht aber ich probier's mal^^

Zu 1.) Ja, der Chef darf sich so ein Büchlein anlegen, denn es ist im Grunde egal, ob der Chef die genannten "Daten" der Mitarbeiter in einem PC gespeichert hat oder sich ein Buch anlegte. Doch er muss sich im Klaren sein, dass das Buch womöglich nicht vor anderen Augen sicher ist ... D.h. (Und damit komme ich zu 2.) ) er ist eigentlich selber Schuld, wenn das Buch entdeckt wird (Es sei denn, die Schublade war verschlossen). Doch ob der MA das legal gemacht hat, bezweifle ich, da er das Buch einfach genommen hat und ohne zu fragen etwas rauskopiert hat. ... Zu 3.) Falls der MA das Buch aus einer verschlossenen Schublade "gestohlen" hat kann ich mir vorstellen, er könnte durchaus gefeuert/suspendiert werden(?) Doch was dem Chef passieren kann ... Keine Ahnung ^^

Nein, der Chef darf sich nicht so ohne weiteres so ein Büchlein anlegen.

Die Firmenpolitik ist heute in manchen Firmen nicht für alle offen. Verboten ist das nicht.