Mitarbeiter fehlt seit 4 Tagen unentschuldigt

20 Antworten

Das Du ihn loswerden willst klingt ja mehrfach durch, ob zu recht oder zu unrecht ist mir persönlich erstmal wurst. Seine Mutter arbeitet doch auch bei Euch - haben die keinen Kontakt zueinander, dass nicht mal sie etwas weiß oder wurde sie einfach noch nicht gefragt weil Du nur wissen willst, ob eine Kündigung gerechtfertigt wäre?

1 Tag fehlen ist eine Sache, gleich eine Abmahnung zu kassieren aber auch (auch wenn es rechtens ist). Es kann einen guten Grund geben, warum er sich nicht meldet oder melden kann, aber das scheint nicht wirklich interessant zu sein.

Egal wie - Du hast eine Firma mit 25 Sozialversicherungsnummern und weißt nicht welche Regelungen es bei Kündigungen zu beachten gibt? Irgendwie ist mir das alles bissi suspekt...

Ja, ich habe mit der Mutter gesprochen und deswegen bin ich ja sauer. Er liegt weder im Krankenhaus oder im Bett. Er kann sich frei bewegen und ganz ehrlich, bei Kündigungen gibt es keine festen Regeln.

Dem Anschein nach könnte eine Kündigung natürlich gerechtfertigt sein. Aber man kennt leider nicht alle Umstände. Du schreibst zwar, dass seine Mutter auch bei euch arbeitet, aber du hast ncht erwähnt, ob sie Auskunft über ihn gegeben hat oder ob du sie schon deswegen gefragt hast.

Vielleicht wäre es einen Versuch wert, dies vorher zu kären. Ein Versuch, ihn zu errreichen, wäre zwar jetzt etwas Aufwand, aber immer noch weniger als ein eventuelles späteres Klageverfahren gegen die Kündigung.

Tatsächlich berechtigt unentschuldigt unterlassene Arbeitsaufnahme eine Kündigung: Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers ist an sich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen.

Hingegen ist es unerheblich, ob es neben der Nichterbringung der geschuldeten Arbeitsleistung außerdem noch zu Betriebsablaufstörungen, gestörtem Betriebsfrieden usw. gekommen ist.

Hier schauen die Gericht genau auf den Einzelfall, etwa auch Länge der Betriebszugehörigkeit und Abstand der beiden verfehlten Arbeitsaufnahmen hin, ob die tatsächlich derart unzumutbar sind, auch eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

IMHO ist mit fruchtloser Abmahnung eine fristlose Kündigung formal wie den Umständen nach ein erforderlicher wichtiger Grund, "außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung" auszusprechen.

So zweigleisig würde ich in dem Kü-Schreiben denn auch verfahren, denn damit wäre man den AN so oder so los und kann abwarten, wie das Gericht den Fall letztlich entscheidet und ggf. "nur" auf ordentliche Beendigung erkennt., so der AN hier überhaupt fristgerecht Kündigungsschutzklag erhebt und nicht längst innerlich gekündigt hätte. Nur schuldet man bei damit zunächst ausgesprochener fristloser Kündigung dann wenigstens kein Gehalt mehr.

G imager761

Hallo snows190, nein er hätte dir schon eine Entschuldigung zu kommen lassen müssen. Ich finde, dass er es nicht so genau nimmt und deswegen ist eine Kündigung schon schon gegeben. Denn eine gewisse Regel sollte und muss er auch voll akzeptieren. Denn so die Kundschaft zu behandeln geht auf keinen Fall. Denn wenn er schon Mahnungen bekommen hat und weiß da von trotzdem sich nichts ändert, ist eine Kündigung rechtens. LG.KH.

Eine weitere Abmahnung und darauf folgende fristlose Kündigung ist schon für den Firmenfrieden geboten. Zu der fristlosen Kündigung sollte vorsorglich aber der Hinweis erfolgen: „oder zum nächstmöglichen Termin“!

Ein möglicher Arbeitsprozess kann zu einem Vergleich oder auch zu einem andere#n Ergebnis führen. Wichtig aber ist die grundsätzliche Kündigung, sei es fristlos oder fristgerecht