Mit wievielen Stunden muss ein Guttag berechnet werden?
Hallo,
wir haben in unserem mittelständischen Restaurant mit 12 Arbeitnehmern den Fall, dass unser Chef der Meinung ist, dass man an einem Feiertag, an dem man gearbeitet hat 8 Stunden angerechnet bekommt und einen Guttag auf einer extra Liste aufgeschrieben wird. Soweit so gut. Aber möchten wir diesen Guttag nehmen wird er in unserem Stundenkonto mit 0 Stunden eingetragen. Somit mache ich in dem Monat in dem ich einen Guttag für einen gerarbeiteten Feiertag nehme 8 Stunden minus. Er rechtfertigt das damit, dass wir ja an dem Feiertag bereits 8 Stunden gutgeschrieben bekommen haben (die ich ja auch gearbeitet habe) und er uns sonst ja 16 Stunden aufschreiben würde. Laut Manteltarifvertrag § 9 Absatz 3 heißt es aber: "Beschäftigte die an gesetzlichen Wochenfeiertagen arbeiten erhalten als Ausgleich für die Beschäftigung an diesen Feiertagen einen freien Tag unter Fortzahlung des Lohnes oder Gehaltes"
Ich verstehe das nun also so, dass wir einen Guttag eben auch als solchen mit 8 Stunden eintragen dürfen. Sonst wäre es ja auch kein Guttag sondern einfach ein unbezahlter freier Tag oder? Interessant ist vielleicht auch seine Ansicht, dass wir für einen Feiertag an dem wir frei haben auch 8 Stunden eingetragen bekommen, bloß eben nicht diesen besagten "Guttag". In unserem Vertrag ist kein Feiertagszuschlag vereinbart aber eben auch nicht ausgeschlossen. Wir wissen nicht wie wir ihm seinen Irrtum verständlich machen sollen und sind etwas ratlos. Könnt ihr uns Tips geben wie wir im das freundlich, bestimmt und nicht besserwisserisch erklären können. Wir haben sonst nämlich keine Handhabe gegen ihn. Vielen Dank schonmal.
2 Antworten
Wenn für den Feiertag ein Freizeitausgleich stattfinden soll, stehen an dem gearbeiteten Feiertag 8 Plusstunden und an dem Ausgleichstag 8 Minusstunden. Damit ist das Stundenkonto wieder auf Null und der Ausgleich hergestellt. Ich verstehe das so, dass dein Chef das korrekt handhabt.
Das ist korrekt. Arbeitet ihr an einem Feiertag, musst ihr dafür einen weiteren bezahlten Tag frei bekommen.
Weist ihn einfach auf das Gesetz hin, freundlich aber bestimmt.
Auf welches Gesetz denn?