Mit welcher Frist muss der Arbeitgeber eine Abfindung auszahlen?
Ich habe nach längerer Streitphase eine Einigung über die Abfindungshöhe mit meinem derzeitigen Arbeitgeber erzielt - mit welcher Frist muss der Arbeitgeber auszahlen? Und ab wann gilt die Frist? Ab der Einigung oder ab der Freistellung oder ab dem Ende des Arbeistverhältnisses? Vielen Dank für eure Hilfe.
4 Antworten

Aufgrund der Minimierung des Lohnbuchhaltungsaufwandes wird eine Abfindung wie ein Gehalt für mehrere Monate im normalen Zahllauf der Lohn/Gehaltszahlungen abgewickelt. Also nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum nächsten Ersten oder 15. des Folgemonats. Du kannst auch eine Stückelung und Streckung auf mehrere Monate verlangen unter Berücksichtigung des steuerlichen Aspekts. Eine Einmalzahlung kommt doch sicher in die Steuerprogression und vermindert dadurch das "Netto". Lohnsteuer wird aber nach wie vor abgezogen.

Spätestens bis zum Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses, es sei denn eine schriftliche Vereinbarung weist ein anderes Ziel aus.

Die Auszahlung einer Abfindung ist meines Wissens frühestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich und auch üblich. Eine vorzeitige Auszahlung wäre unlogisch, bis zum tatsächlichen ende des Arbeitsverhältnisses können immer noch Änderungen eintreten, die eine Abfindung nicht rechtfertigen würden.

Wie steht es den im Aufhebungsvertrag?

Dann würde ich davon ausgehen das es 14 Tage nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt wird. Wenn Dein Chef Dich genauso mag wie Du Ihn.
Da ist der Auszahlungstermin leider nicht festgehalten - ich hatte mir in der "Streitphase" keinen Anwalt genommen