Mit welchen Kosten muss man für eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht rechnen?
Gerade eben wurde gefragt, ob notarielle Beglaubigung für Vorsorgevollmachten überhaupt notwendig ist. Es scheint auf jeden Fall besser zu sein, dies beim Notar zu tun, als nur ein Internetformular auszufüllen. Meine Frage zu diesem Thema ist, wieviel kostet das beim Notar ? Geht das nach Einkommen oder gibt es feste Sätze ?
10 Antworten

"Eine Vorsorgevollmacht hat einen Geschäftswert, der sich an dem sog. Reinvermögen und dem Einkommen ( eines Jahres ) orientiert.
- Eine alte Dame mit 1000 Euro Rente monatlich und einem Sparguthaben von 3000 Euro kommt so auf einen Geschäftswert von 15000 Euro.
Die Kosten belaufen sich hier auf - sage und schreibe - 49,74 € .
Bei einem Wert von 50000 € kommen wir auf 88,02 €.
Selbst bei einem Wert von 500 000 Euro kostet die Vollmacht nur 479,52 €.
(Wie günstig die Kosten sind, wird erst richtig deutlich, wenn man sie vergleicht mit den Kosten - und den Folgekosten eines gerichtlichen Betreuungs-verfahrens, die möglicherweise Jahr für Jahr anfallen; von den Kosten eines Berufsbetreuers nicht zu reden.)"
s.: http://kuerzer.de/WOntpG1iD

Das hilft mir weiter, danke ! Und es ist wirklich so, man will schließlich weitreichende Folgen absichern, da sind die genannten Beträge nicht zu hoch !

Je nach Umfang der Beratung sind knapp 20 bis 50 Euro einzukalkulieren. Manche Notare, inbesondere die gleichzeitig Anwälte sind, bereichnen dazu noch gerne mind. eine halbe Beratungsstunde und flugs wird der rEchnungsbetrag Dreistellig.

Nur Bestempeln kostet ca. 10-20 Euro. Beratung wird unterschiedlich abgerechnet.

Drucke dir einfach folgende Vorlage aus und nimm sie mit zum Notar, das spart Zeit und somit Geld!
http://www.provivo.info/vorsorge/verfuegungen-und-vollmachten/vorsorgevollmacht

Bezüglich Vorsorgevollmacht ist mir noch nicht alles klar.
Meine Ehefrau und ich haben den gesetzlichen Güterstand, also Gütergemeinschaft. Wir wollen uns gegenseitig eine Vorsorgevollmacht vom Notar ausstellen lassen. Frage: Benötigen wir hierfür 2 Vorsorgevollmachten, also für jeden eine, oder genügt eine für beide - halt anders formuliert?
Lt. obiger Antworten sollen sich die Kosten für eine Vorsorgevollmacht nach dem Reinvermögen und dem Jahreseinkommen richten. Wenn sich das Reinvermögen z. B. auf 5 Mio. € beläuft und das Jahreseinkommen auf 300.000 €, dann fallen sicher sehr hohe Gebühren an. Der Notar hat aber damit kein bisschen mehr Arbeit als in einem Fall, in dem das Vermögen gleich null ist und das Jahreseinkommen minimal. Das stört mich an der Sache erheblich. Denn ein Handwerker, z. B. ein Fliesenleger, bekommt pro m2 Fliesen verlegen eine bestimmte Vergütung, egal ob der Auftraggeber reich oder arm ist. Warum gilt das nicht für Notare, Rechtsanwälte etc.?
Gruß Lutz02

wir haben 2x 115 euro bezahlt (gegenseitige vollmacht)

Also Lutz02
zunächst ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft - nicht die Gütergemeinschaft. Kein Notar würde wohl mehr zu einer solchen Vereinbarung raten.
Also zu den Kosten - die "großen" Fälle müssen die kleinen Fälle mittragen - sonst würde man als Notar oder Rechtsanwalt immer draufzahlen. Und es gibt auch Gebührenuntergrenzen die zwar niedrig sind aber nicht auf Null gehen (lass mal jémand ohne Vermögen/Einkommen und mit Schulden kommen) - dann müsste ja sonst der Notar etwas an den Mandanten zahlen ? Spaß beiseite - Du vergisst, dass ein Notar oder ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit auch haftet ! Also ist es shon ein Unterschied ob es um 50 oder 5.000.000 Euro geht, oder ?
Meinst du nur Beratung zum Inhalt einer Vollmacht mit etwa 50 Euro? Oder ist da der Stempel unter dem fertigen Papier mit dabei ?