Mit welchem Grenzabstand darf man wie tief abgraben?
Hallo, mein Nachbar muß für sein Bauvorhaben sehr tief ins Erdreich abgraben. Gibt es hier auch Regelungen, die besagen, wie tief man in welchem Grenzabstand abgraben darf? Sein Plan ist eine Mauer, die im Abstand von 1 m zur Grenze mehr als 4,50 m tief ist. Über Absturzsicherung usw. wird noch gesprochen. Meine Frage ist: darf er überhaupt so dicht an der Grenze so tief abgraben? Alle Abstandsregeln, die ich finde beziehen sich auf oberirdische Bauten. Vielen Dank schon jetzt für die Antworten!
2 Antworten
Abgrabungen in der Grenzabstandsfläche sind in allen Landesbauordnungen erlaubt.
Nach den privatrechtlichen Regelungen des BGB und des jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetzes darf Dir durch die Abgrabung aber kein Nachteil entstehen.
Also:
ohne Einverständnis darf bei Bauarbeiten Dein Grundstück nicht betreten werden
es darf keine Erde oder gar eine bauliche Anlage von Deinem Grundstück abrutschen
Pflanzen dürfen nicht geschädigt werden
etc.
Klar, eine Abgrabung löst keine Abstandsfläche aus.
Da dein Keller vermutlich keine 5 m hoch ist, würde ich als erstes prüfen / nachweisen lassen, daß die Lastabtragung deiner Gründung nicht gefährdet ist. Wie dein zukünftiger Nachbar mit dem Thema während der Bauphase umgeht, sehe ich im Moment nicht. Bis zur Fertigstellung der Stützmauer muß er z.B. mit einem Berliner Verbau arbeiten. Das wird bestimmt kein Schnäppchen.