Mit was muss ein 17 Jähriger rechnen wenn er bei versuchtem Ladendiebstahl erwischt wurde?

12 Antworten

Du bekommst eine Anzeige, der Richter entscheidet dann, wie hoch das Strafmaß für ich ist. Von Geldstrafe über Sozialstunden ist alles drin.Natürlich bekommst du noch für mindestens ein Jahr Hausverbot...alles Gute :-)

Hausverbot und Sozialstunden. Werden die nicht gemacht geht es in die Jugend JVA

§ 242 StGB

Absatz 2. Der Versuch ist strafbar.

Das Problem ist hier der Warenwert. Generell stellen die Staatanwaltschaft bei minderen Beträgen den Fall ein. Der Schaden ist ja nicht konkret entstanden, da die Ware offensichtlich nicht das Haus verlassen hat. Somit denke ich das der Beschuldigte versichern sollte "ich mach das nie wieder und war auch das erste Mal pi pa po". Da er zudem minderjährig ist sehe ich also gute Chancen. In der Regel kann man sagen das man ab einem Warenwert von 100,- Euro vor dem Kadi steht.

Hausverbot ist usus und er sollte den Laden nicht mehr betreten wegen möglichen Hausfriedensbruch. Die Bearbeitungsgebühr des Hauses, sofern eine erhoben wird, ist von der Strafanzeige unabhängig und wird von der Rechtsabteilung des betroffenen Hauses eingetrieben und muß bezahlt werden. Die Mühewaltung für die Feststellung und Abwicklung eines Schadens gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von Bearbeitungskosten; BGH, NJW 80,119 Der BGH hielt in dem zitierten Urteil Fangprämien bis 25,- EUR (damals 50,- DM) für angemessen. Die Begrenzung auf die Höhe der gestohlenen Sache wird in der Literatur vertreten und ist meines Erachtens zutreffend; Palandt, BGB, vor § 249, Rn. 44.

Bei wertvolleren Sachen kann die Prämie durchaus höher sein, muss aber deutlich geringer sein als der Warenwert. Sie darf dann 250,- EUR nicht überschreiten, LG Berlin, DB 84, 1029.

Eine Anzeige und Hausverbot. Wenn du noch nicht auffällig gewesen bist könntest du Glück haben und bekommst ein paar Sozialstunden vom Richter aufgebügelt.

Ja da gibt es eine saftige Geldstrafe. Und den Laden darf er auch nicht mehr betreten.

Geldstrafe nein! Quatsch! Geldstrafen werden nur verhängt wenn ein Urteil verhängt wird mit Sanktionen.