Mit was für einer Strafe muss ich rechnen bei Unterhaltsvorschuss?

11 Antworten

Eigentlich kann Dir keiner was und den Nachweis zu führen, daß Du bei der Frage nach der Vaterschaft gelogen hast, wird schlicht gar nicht möglich sein. Und zwar deshalb, weil niemand Dich 24 Stunden bewachsen kann. Wer weiß denn, mit wem Du vielleicht zusätzlich noch hinter der nächsten Hecke verschwunden bist? Schon allein, wenn 2 Männer als Vater in Frage kommen, reicht es ja schon aus, daß Du es auch gar nicht wissen kannst.

Du kannst natürlich sagen, dass du den Erzeuger nicht kennst. Dein Kind hat dann aber auch keinerlei Rechte seinem Vater gegenüber. Du hast keine Konsequenzen zu befürchten, wenn du den Unterhaltsvorschuss nicht annimmst. Mit kommt es eher so vor, als möchtest du den Vater vor den Unterhaltszahlungen schützen und lieber den indirekten Unterhalt der arbeitenden Bevölkerung haben.

doch personenstandsfälschung, sozialbetrug sind genügend tatbestandsmerkmale für einen staatsanwalt. spätestens dann wenn der vater die vaterschaft gerichtlich durchsetzen will, wird es rauskommen und dann wird sie sich ganz kräftig auf den hintern setzen.

"Er sieht die Kleine regelmäßig. Dennoch möchte ich nicht, das er Rechte an ihr hat. Da ich eventuell irgendwann möchte, dass mein Partner sie adoptiert." Bevor du da eigenmächtig Rückschlüsse ziehst und Entscheidungen triffst, die das Leben von zwei (bzw. sogar drei) anderen Menschen dermaßen beeinflussen, lass dich doch um Himmels Willen vorher zumindest erst einmal beraten über die tatsächliche Rechtslage, um die es hier für dein Kind geht ! Und vor allem auch über deine Pflichten als Mutter. Du scheinst dir da irgendwelche bruchstückhaften Vorstellungen zusammengebaut zu haben zu einem gelinde gesagt lückenhaften Bild..

(Bei geringem Einkommen kannst du dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und dich damit bei einem Familienrechts- Fachanwalt beraten lassen, auch über die evtl. Folgen deines Vorhabens; die Beratung kostet dich mit dem Schein max. 10 € Eigenbeitrag, und der Anwalt unterliegt der Schweigepflicht.)

Es läuft im Leben ja nicht wie bei Pippi Langstrumpf, wo man sich die Welt "machen" kann, wie es einem halt gefällt. Der "Erzeuger" ist der biologische Vater - egal, ob dir das (aus welchen Gründen auch immer) jetzt im Nachhinein noch recht ist oder nicht . Er und das Kind sind miteinander blutsverwandt - auch das kannst du nicht ändern. Das Kind hat einen moralischen und auch rechtlichen Anspruch auf seine Identität, und über seine Herkunft informiert zu sein. Wenn du den Vater nicht angegeben hast, steht bei dem Kind in der Geburtsurkunde also wohl kein Vater.. und diese Urkunde wird das Kind durch sein ganzes Leben begleiten. Dir ist das vielleicht egal - aber was ist mit dem Kind ? Du machst bei Behörden vorsätzliche Falschaussagen (u.a. um UHVorschuss- Leistungen beanspruchen zu können.. die mit dem Umgangsrecht des Vaters etc. aber rein gar nichts zu tun haben - und die auch nur max. 6 Jahre gezahlt würden. Was ist aber mit dem Unterhaltsanspruch deines Kindes, der bis zu seinem 25. Lebensjahr bzw. bis zum Ende seiner Erstausbildung gegenüber dem Vater besteht ?! Du nimmst vor allem deinem Kind die Möglichkeit, seine Rechte einzufordern - was dir nicht zusteht und mit deinen Pflichten als Mutter auch nicht vereinbar ist. Auch nicht mit deinen Mitwirkungspflichten beim Bezug von Sozialleistungen. ). Ob dem Vater überhaupt ein gemeinsames Sorgerecht (oder im Extremfall: sogar der Umgang) ermöglicht würde , ist doch sowieso entscheidend von dir abhängig. Einer eventuellen Annahme ("Adoption") des Kindes durch deinen neuen Partner stünde es auch überhaupt nicht entgegen, wenn der leibliche Vater namentlich bei Behörden bekannt wäre , oder / und wenn er seine Vaterschaft dokumentiert anerkannt hätte. Wenn du begründete Bedenken bzgl. des väterlichen Umgangs mit dem Kind hast, werden diese angehört und berücksichtigt bei den Umgangsregelungen... das Wohl des Kindes hat Priorität. - Also deine "Motive" ("ich will nicht.. da vielleicht mal Adoption") sind wirklich nicht nachvollziehbar, zumal die Rechte des Vaters bei einem nichtehelichen Kind eh beschränkt sind. -

das ist ihr egal, sie hat keine moral

Auf deinen Zusatz:

Wir waren nicht dabei. Auch mir kann das Kind aus dem Auto fallen. War der Kindesentzug des KV eine Reaktion auf vorangegangenen Kindesentzug der KM oder sonstige Sanktionen? "Unfähig, ein Kind zu erziehen"- Wer beurteilt das? Ein sachverständiger Gutachter? Wohl kaum!

Wenn ihr weiter mit Lügen durchs Leben gehen wollt, zahlt am Ende das Kind, also kannst DU beruhigt sein.

Also, da. Er hat mir mehrfach mit Kindesentführung gedroht und hat seinen Sohn (mittlerweile 14) als dieser 10 Jahre alt war auch seiner Mutter entzogen. Den Kleinen in der Wohnung eingesperrt, damit die Mutter das Kind nicht mitnehmen kann. Schloss getausct etc. Außerdem ist er total unfähig ein Kind zu erziehen. Als ich Laura letzt gezwungen habe an der Straße an der Hand zu gehen, war er der Meinung, ich mißhandel mein Kind. Laura war ein Jahr alt, da wollte Laura nicht angeschnallt werden. Weil sie es nicht wollte hat er sie nicht angeschnallt. Als er die Tür dann aufgemacht hat, ist die Kleine aus dem Auto gefallen und mit dem Kopf zwischen Bordstein und Reifen geknallt, Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn sie direkt mit dem Kopf auf den Bordstein aufgekommen wäre. mit man mich vielleicht bisschen besser versteht

All das hat aber nun ja nichts mit dem Bezug von Unterhaltsvorschuss oder (un)wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber den Behörden zu tun - sondern betrifft das Umgangsrecht bzw. das Verhalten des Vaters, während er sein Umgangsrecht wahrnimmt. Wenn da solche Hintergründe und fahrlässige Fehlverhalten vorliegen, kann man das mit dem Jugendamt besprechen und sicherlich notfalls auch eine Regelung zustandekriegen bzw. übers Gericht erwirken, dass der Vater nur begleiteten bzw. betreuten Umgang mit dem Kind haben darf (also dass immer eine dritte Person dabei ist).

@Larah10

Ich frag mich bloß, ob bei Müttern gleich das JA eingeschaltet wird, wenn das Kind mal hinfällt?

Solche Geschichten werden gern erzählt, um der Umgangsvereitlung die nötige Würze zu geben.

Wenn es nach solchen Stories ginge, würden täglich Tausende von Kindern aus dem Auto fallen - zu 95% aus Autos von Männern.

Als Richter würde ich denken - wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Die mutter kennt nicht mal den wahren Vater ihres Kindes!

hör auf zu lügen, langsam muss es dir doch schmerzen bereiten. er ist der vater und dabei ist egal was du denkst oder sagst. es wird zeit das er dich endlich verklagt und seine rechte als vater durchsetzt: vaterschaft, umgangsrecht und sorgerecht. deine ganzen vorgebrachten vorwürfe sind irrelevant.