Mit Teilzeitvertrag vollzeit arbeiten und Überstunden schwarz ausbezahlt... Ist das schwarzarbeit?
Hallo, eine gute Freundin von mir Arbeitete in einem Restaurant als Bedienung. Sie war als teilzeitkraft eingestellt musste aber vollzeit arbeiten. Die Überstunden (alles über 70 stunden) werden schwarz ausbezahlt. Auf der lohnabrechnung steht ausser dem ausbezahlten Geld keine anderen Angaben wie Stundenlohn, geleistete Stunden usw. Letztendlich wurde sie vom Chef rausgeekelt
Kann man da gegen den Arbeitgeber irgendwie vorgehen und hätte es irgendwelche folgen für den Arbeitnehmer?
4 Antworten
Kann sie denn nachweisen, wie viele Stunden sie gearbeitet hat? Wieviel Geld sie bekommen hat über die offizielle Lohnabrechnung hinaus? Wenn nicht, wird es schwer. Wie will man sonst ermitteln, wie hoch die Steuer- und Beitragshinterziehung ist?
Sie kann den Arbeitgeber anzeigen, dazu wendet sie sich an den Zoll. Auf sie käme maximal ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuer- und Beitragshinterziehung zu, für die Hinterziehung selbst kann nur der Arbeitgeber belangt werden.
Wenn ske sich selbst anzeigt und dadurch auch der AG verurteimt wird, dann geht sie straffrei aus. Allerdings muß sie Steuern und Sozialabgaben nachzahlen.
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge muss bei Schwarzarbeit immer der Arbeitgeber nachzahlen.
Diese Freundin hat genauso Sozialversicherungsbetrug begangen wie der Arbeitgeber. Zusätzlich wurden von beiden Steuern hinterzogen.
Wenn ein AN wissentlich ! schwarz arbeitet begeht er Sozialbetrug und Steuerhinterziehung.
Nein. Steuern und Beiträge hinterziehen kann nur derjenige, der sie auch abführen muss. Das ist der Arbeitgeber, da dieser die Lohnsteuer und die SV-Beiträge von dem Arbeitnehmer einbehalten und abführen muss.
Der Arbeitnehmer hat dann ein Problem, wenn er Leistungen bezieht (z.B. Hartz 4) und dort seinen Nebenverdienst nicht angibt. Das ist Leistungsmissbrauch. Bei klassischer Schwarzarbeit ist der Arbeitgeber "dran", der AN maximal wegen Beihilfe.
Ja, dass fällt auch unter das Strafgesetz. Steuerhinterziehung, Betrug, usw...
Steuern und Beiträge können nur von dem Arbeitgeber vorenthalten werden, denn dieser muss sie abführen. Ein Arbeitnehmer muss gar nix. Maximal macht sie sich der Beihilfe zur Hinterziehung schuldig, mehr nicht.