Mit Studium Werkstatt eröffnen?

6 Antworten

Ja, auch mit einem einschlägigen Studium ist ein Eintrag in die Handwerksrolle möglich und somit der Betrieb einer KFZ-Werkstatt.

Kannst du machen. Gewerbe anmelden geht mit Volljährigkeit, weil geschäftrmündig. Besuche ein gründerseminar und frag nach allen dich interessierenden Dingen. Falls ein angeschlossener Beruf Voraussetzung wäre, dann nimm was artverwandtes wie ersatzteilhändler, -Verwerter...

Für eine Werkstatt schreibt die Handwerkskammer ganz klar einen Meisterzwang vor.

Jaa aber meines Wissens nach kann man jaa unter besonderen Umständen Ausnahmen anfragen wo es auch möglich ist eine Werkstatt ohne Meister titel zu führen z.b wenn man mehrere Jahre eine führende Tätigkeit in einer KFZ Werkstatt nachweisen kann meine frage ist nun zählt ein Studium (was ja ihn der Theorie über dem Meister steht) auch dazu?

@OwnedByMaxi

Der Meister beinhaltet ja nichtnur die Technische Seite, genau genommen ist die Theoretisch-Technische Sache ja nur der Teil 2 welcher in guten 2 Monaten Vollzeit abgehandelt wird.

Hinzu kommt noch Teil 1 Fachpraxis, Teil 3 Betriebswirtschaft und Teil 4 Ausbildereignung.

Als Geschäftsführender Meister in einem Handwerksbetrieb ist man das Mädchen für alles, wirklich alles!

So ein Meistertitel beinhaltet unter anderem:

Rechnungswesen und Controlling, Finanzierung und Forderung, Grundlagen des BGB, Arbeit und Sozialrecht, Personalführung, Handwerksrecht, Handelsrecht, Schadensabwicklung, Elektronische Auftragsabwicklung....

Um einfach mal die Wichtigsten überschriften genannt zu haben die in meinen 2 rand vollen Leitzordnern stehen^^

Ach ja, als Meister ist man dazu Berechtigt KFZ Mechatroniker auszubilden, als Grundlage hat man diese Ausbildung ja bereits selber mal absolviert.

Zudem darfst du Bürokaufleute ausbilden....

Dann lies mal die Handwerksordnung. Auch mit abgeschlossen Studium kann man sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und ein Handwerk mit Meisterzwang ausführen.

@emib5

Gut ich hab nochmal nachgeschaut, der Abschluss einer Fachhochschule bzw Universität berechtigt laut HwO zur Ausübung eines Zulassungspflichtigem Gewerbe nach Anlage A

Ob dafür ein Nachweis der Kaufmännischen Fähigkeiten verlangt wird konnte ich in meinen Meister Unterlagen nicht finden, edoch werden diese in

§8 HwO "Ausnahmebewilligung" und §7 HwO "Ausübungsberechtgung" von Altgesellen bzw betroffenen der Existenzsicherung gefordert das kann im Rahmen eines Existenzgründer Seminars passieren.

Zum Ausbilden von KFZ Mechatronikern braucht der Fragesteller auf jeden Fall eine Ausbildereignung (AdA Schein), wie es aussieht wenn er Bürokaufleute ausbilden will weis ich nicht (AdA Schein ist pflicht, ob Studium als Fachliche Voraussetzung anerkannt wird weis ich nicht)

Die deklarirung als "Meisterwerkstatt" ist nicht erlaubt, man darf sich aber sonst was nennnen zb KFZ-Werkstatt, KFZ Instandsetzer usw

Wie gut der Fragesteller nun Autos repariert und ob seine Kunden zufrieden sein werden kann ich nicht beurteilen ich denke das eine rein Theoretische Ausbildung nur wenig bringt aber da will ich nicht vorschnell urteilen kann ja sein der Fragesteller hat zb schon eine KFZ Ausbildung hinter sich.

Ich besitze nicht nur ein Studium (bald) sondern auch noch eine Ausbildung als kfz Mechatroniker und 2 Jahre berufserfahrung voll zeit und jetzt auch seit 2 Jahren auf 450 Euro Basis also neben erwerblich

@OwnedByMaxi

Ok vielen n rechtlicher Seite her ändert dann chtw sorgt aber dafür daß ich dir die eigene Werkstatt auch zutrauen würde.

meister wäre besser,denn nur studium bringt wenig da kein praxiswissen.ein alter schrauber steckt dich in die tasche

Praxiswissen ist vorhanden ich habe nicht nur eine Ausbildung in einem KFZ Betrieb abgeschlossen sondern arbeite neben dem Studium auf 450 Euro Basis bei einem Taxi Unternehmen als Mechaniker dort Führe ich raparaturen an den Fahrzeugen durch (je nach defekt) aber auch service arbeiten ( Reifen, bremsen usw)