Mit Simsonmokick ins Ausland?

1 Antwort

Eine Anfrage im Jahr 2006 brachte folgendes Ergebnis:

"Die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft nimmt Bezug auf Ihre Anfrage vom 26. Mai 2006 betreffend die Führerscheinregelung für Moped und 125ccm Motorrad in Österreich und teilt Ihnen mit, dass in Österreich als Kleinkraftrad (Moped) motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet werden. Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999.

In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten Kleinkrafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³).

Für Krafträder mit einem Hubraum von 125ccm ist in Österreich der reguläre Motorradführerschein erforderlich.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei:

ARBÖ, Auto-,Motor,-und Radfahrerbund

Informationsdienst für Verkehr und Touristik

1150 Wien, Mariahilfer Straße 180

Telefon +43 1 891 21-0

Fax +43 1 891 21-236

E-Mail: id@arboe.at"

Ob dieses Ergebnis auf die anderen EU- Länder übertragbar ist,  kann ich nicht beantworten.