Mit Simsonmokick ins Ausland?
Hallo! Ich habe mal eine Frage: Ich fahre aus Hobby eine 50ccm Simson (Schwalbe) die hier in Deutschland mit dem normalen "50er-Kennzeichen" (Roller, Mofa etc) aufgrund einer Ausnahmeregelung legal 60km/h fahren darf. Die Frage ist: Darf ich mich damit auch im europäischen Ausland bewegen? Ich habe den unbeschränkten Motorradführerschein - von dieser Seite dürfte es keine Probleme geben aber wie sieht das ansonsten aus, da das EU-Recht diese Ausnahmeregelung aus Zeiten der DDR nicht kennt?
1 Antwort
Eine Anfrage im Jahr 2006 brachte folgendes Ergebnis:
"Die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft nimmt Bezug auf Ihre Anfrage vom 26. Mai 2006 betreffend die Führerscheinregelung für Moped und 125ccm Motorrad in Österreich und teilt Ihnen mit, dass in Österreich als Kleinkraftrad (Moped) motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet werden. Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999.
In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten Kleinkrafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³).
Für Krafträder mit einem Hubraum von 125ccm ist in Österreich der reguläre Motorradführerschein erforderlich.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei:
ARBÖ, Auto-,Motor,-und Radfahrerbund
Informationsdienst für Verkehr und Touristik
1150 Wien, Mariahilfer Straße 180
Telefon +43 1 891 21-0
Fax +43 1 891 21-236
E-Mail: id@arboe.at"
Ob dieses Ergebnis auf die anderen EU- Länder übertragbar ist, kann ich nicht beantworten.