Mit Semesterticket im Zug zur Arbeit, Trotzdem Pendlerpauschale?

4 Antworten

Die Entfehrnungspauschale kannst du immer ansetzen egal ob du mit dem Auto, Rad, Bahn etc. fährst. Allerdings kannst du nur die Hinfahrt ansetzen und höchstens 4.500,00 €, wenn du nicht mit dem Auto fährst. In deinem Fall wären das (90 km * 227 Tage * 0,30 € ) eigentlich 6.129,00 €, aber höchstens 4.500,00 € die du als Entfernungspauschale nehmen darfst. Die volle 6.129,00 € kannst du nur bekommen, wenn du dem Finanzamt glaubhaft machst, dass du das Auto deiner Großtante leihst und damit zur Arbeit fährst. Liebe Grüße

weiß ja keiner, dass du das Ticket hast. Da kannst du normalerweise ohne Probleme die 0,30 EUR / km ansetzen. Vorausgesetzt du hast ein KFZ welches du angeben kannst.

Hab ich natürlich nicht. Könnte jedoch das KFZ meiner Großtante nutzen und so angeben. Ich dachte, dass die Pendlerpauschale unabhängig vom Verkehrsmittel gilt, also auch wenn man zu Fuß geht? Also dann auch, wenn ich fast umsonst Zug fahre?

gruß

@timmy09

ok, dann werde ich mir ein anderes Steuerprogramm zulegen. Das von Aldi hat an dieser Stelle dann offensichtlich einen Fehler :( Es gibt nur die tatsächlichen Kosten der Bahnfahrt an, nicht die der KM-Pauschale. Falls man PKW als Transportmöglichkeit eingibt, ist das anders..man braucht allerdings das amtliche Kennzeichen dessen. btw: 2 * 90 km * 227 Arbeitstage *0,30 € = 12.258 € ;) würde also doch gekappt.

Hallo an Alle,

die Frage wurde immer noch nicht beantwortet: Ich habe bereits meine Studiengebühren der Universität angegeben, welche auch ein NRW Ticket beinhaltet. Nun arbeite ich nebenbei und würde gerne meine 35 Kilometer entferne Arbeitsstelle mit der Pendlerpauschale absetzten wollen. Geht das denn, obwohl ich bereits meine Studiengebühren absetze, welche ein NRW Ticket beinhaltet?

Gruß MP

Du kannst ohne Bedenken die Pendlerpauschale i. H. von 0,30 € pro KM für die einfache Fahrt als Werbungskosten ansetzten.