Mit Schlagstock erwischt, was folgt?
Hallo,
ich hatte letztens einen Schlagstock draußen dabei und war mit Freunden unterwegs, ich hab ein bisschen getrunken sodass ich ein gewissen Promillwert erreicht habe, dann hab ich meinen Schlagstock an einen Freund übergeben, der hat den dann auch die ganze Zeit bei sich getragen.
Dann ist die Polizei gekommen, und hat diesen Schlagstock gefunden, bei ihm und nicht bei mir, aber ich habe dann gesagt das dies meiner ist, aber ich ihn halt nicht mitgeführt hab während die uns kontrolliert hab.
Was kann auf mich zukommen, hab ich auch eine Straftat begangen nur weil ich gesagt hab das es meiner ist?
Wer würde die höhere Strafe bekommen, ich wegen Besitz oder mein Kollege wegen Mitführen?
LG
1 Antwort
http://www.waffen.net/verbotene-waffen/schlagstock-teleskopschlagstock/
Seit 2008 hat sich das Waffenrecht für Schlagstöcke verändert. In diesem Fall kommt §42a des WaffG zum Einsatz. Prinzipiell ist es verboten, Hieb- und Stoßwaffen zu führen. Der Besitz ist allerdings erlaubt! Ein Schlagstock ist eindeutig eine Hiebwaffe und zählt somit zu den verbotene Waffen.
Kann also sein, dass dein Freund den ärger bekommt.
Danke für die antwort