Mit Schlagring erwischt was tun?

12 Antworten

Schlagringe besitzen IST verboten. In deutschland so wie in österreich, sie haben dich also so oder so am wickel.

vollkommen falsch

@Leichnam69

@Leichnam - woher hast du dein Wissen?

@Leichnam69

BucketHead hat natürlich vollkommen recht. Schlagringe sind im Waffengesetz explizit als verbotene Waffen gekennzeichnet. Wie kommt ein Leichnam dazu, das Gegenteil zu behaupten? Man sollte ihm die fragant-Punkte wegnehmen …

@angy2001

@ Leichnam: Hier der Wortlaut der aktuellen Fassung des Waffengesetzes.

Zieh dich lieber warm an...

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

Abschnitt 1: Verbotene Waffen

1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;

@Leichnam69

>leichmann69< bleib du lieber bei dein expertenthma >haustiere< wenn du hiervon überhaupt keine ahnung hast

-vermutlich kommt es inhaltlich darauf an, wie der verdacht lautet, wenn nämlich der verdacht in richtung körperverletzung ginge, wäre natürlich ein schlagring eine art dazupassendes PLAUSIBLES INDIZ.... angnommen der verdacht wäre wegen irgend einer bürokratischen trickserei, da unterstellt man ja nicht unbedingt schlagring asl als waffengebrauch und körperverletztungs-assoziationen,die werden dir dies schon mitteilen,hoffe für dich, du musst nicht zulange warten...

Der Schlagring wird eingezogen und gegen Dich wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Leider schreibst Du nichts zu Deinem Alter, deshalb kann man zu der erwartenden Strafe nix sagen. Bei Jugendlichen vermutlich noch eine Einstellung gegen Ableistung von ein paar Sozialstunden, bei Erwachsenen eine Geldstrafe von ca. einem Netto-Monatsgehalt. Eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO wäre zwar möglich (Schlagring "nur" besessen), aber eher unwahrscheinlich.

Schlagringe sind in Deutschland (§ 2 Abs. 3 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG) verboten. ...

Sie werden Anzeige erstatten und du wirst dann dafür bestraft. Das Strafmaß kannst du in dem Gesetz nachlesen (§ 52 Abs. 1 WaffG).

mach dir keine sorgen, du musst nur ein paar jahre im gefängnis bleiben..nein spass :D..

es kommt natürlich darauf an, warum sie dein zimmer durchsucht haben. sicherlich werden sie noch ein gespräch mit dir führen und dich ausfragen. Du kannst ja dann sagen das du unschuldig bist. Und wegen fahren ohne fahrerlaubnis wirst du schon nicht ins gefängnis gehen (glaub ich :D)