Mit Mofaführerschein Roller der 50km/h fährt fahren dürfen. Geht das?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, da gibt es keinen Ausweg, mit 15 geht nur gedrosselt, auch ihr müsst euch an bestehende Gesetze halten. Ab 16 kann er mit dem Führerschein AM dann schneller fahren (wenn er den macht) bzw mit 17 und begleitendem Fahren.

Fährt er trotzdem schneller und wird erwischt, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und es gibt im Erstfall Sozialstunden. Wird er erneut erwischt, kann er den PKW Führerschein erst mal komplett knicken.

Mein Sohn hat damals mit 15 die Drossel heimlich rausgebaut und wollte nur mal um den Block fahren und er wurde im Dorf erwischt, gerade mal 50 Meter von zuhause weg. Er bekam 10 Sozialstunden (und auch von mir diverse andere Strafen).

Ihr solltet bedenken, manchmal geht es schneller als man denkt, erwischt zu werden und man hat sich seine Zukunft schneller verbaut, als man denkt.

das wäre fahren ohne gültigen führerschein.  mein sohn hat sich auch mal papas roller ausgeliehen während wir in urlaub waren. er musste vor gericht und hat glück gehabt, dass der richter gemerkt hat, dass er eigentlich ein ganz lieber mit durchgeplanter zukunft war. man hat damals von einer verurteilung abgesehen und das verfahren eingestellt.

Definitv NEIN !

Entscheidend ist die Farzeugart, die in den Papieren eingetragen ist und der Sohn darf nur eiin Mofa führen und kein Kleinkraftrad Roller.

Das Thema haben wir im Freundeskreis schon miterlebt.

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Vater, Bauer, besitzt einen Roller 45km/h, damit fährt er abends schonmal seine Wiesen ab und sieht nach den Kühen.

Sohn, 15, Mofaprüfbescheinigung, fährt mit dem Roller mit 25 km/h, wie der Vater es ihm gesagt hat. Egal, er wird kontrolliert und lt. Papiere ist es ein Kleinkraftrad Roller, Probefahrt ergibt, das Ding fährt 45 km/h

Folge: Strafanzeige wegen Verstoß nach §21 StVG gegen den Sohn als Fahrer und gegen den Vater als Halter des Rollers.

Nach Gerichtsverhandlung wurde gegen den Vater eingestellt, weil dieser darlegen konnte, er habe von der Nutzung nichts gewußt. Der Sohn erhielt 20 Sozialstunden und eine Sperre für die gerade beantragte Fahrerlaubnis der Klasse T, da man davon ausgehen mußte, dass die geistige Reife des Jugendlichen noch nicht gegeben ist, ein Fahrzeug der Klasse T führne zu können.

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Es kann also auch anders ausgehen.

20 Sozialstunden sind ja ok, aber FS-Sperre? Da hatte der Richter wohl einen schlechten Tag...

Du gestattest, daß ich das in meine Anekdoten-Sammlung aufnehme?

Ja, ein Klassenkamerad von mir hat, auch wenns schon über 15 Jahre her ist, damals 4 Jahre Führerscheinsperre ab dem 18. Lebensjahr aufgebrummt bekommen (begleitetes Fahren ab 17 gab es da noch nicht)

Der Roller muss auf 25 gedrosselt sein, dann darf er mit der Mofaprüfbescheinigung gefahren werden. Aber ohne drossel geht nix!

es gibt da echt keinen ausweg wie z.B. ne genehmigung oder extra prüfung oder mit held zu lösen? :/

@hobe1991

Warten bis er 16 ist, dann kann er A1 machen. Aber bis dahin gibts nix anderes!

ja aber einer seiner freunde hab ich gesehen fährt mit einem ungedrosselten und is auch erst 15 er behauptet dies läge am versicherungskennzeichen

@hobe1991

Dann ist das Käse was sein Freund erzählt, wenn er erwischt wird und auf dem Prüfstand nachgemessen wird gibts Ärger!

@hobe1991

Quatsch - der lügt sich was zurecht, damit Du ihn nicht verpfeifst.

Nein, darf er nicht.