Mit Mofa Prüfbescheinigung Traktor fahren?

6 Antworten

Nein, mit einer Mofaprüfbescheinigung darf man das nicht fahren.

der kleine Traktor ist ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug. Du benötigst dafür die Klasse B, also den Pkw Führerschein.

Dient die Fahr einem Zweck, der in Verbindung mit der Land- oder Forstwirtschaft steht, reicht auch Klasse L und T.

Ist die fahrt gewerblich oder privat, reichen L oder T nicht, denn diese sind an den Verwendungszweck Land- oder Forstwirtschaft gebunden.

Siehe Klasse L und T in §6 der FEV

Fahren darfst du damit, aber nur auf eurem privaten Grundstück.

Für öffentliche Straßen benötigst du die entsprechende FS-Klasse.

eine mofaprüfbescheinigung ist nicht mal ein führerschein.wenn schon aber nur bei landwirtschaft klasse L,wenn nicht brauchst klasse B und 18 jahre alt

Nur mal so interessehalber: Wie kommt man eigentlich auf die Idee, dass man mit einer "Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Fahrzeuge bis 25 km/h" ein vierrädriges Fahrzeug fahren darf?

Mrcraft3112 
Fragesteller
 23.08.2018, 18:01

Das kam dadurch das ein Kumpel von mir das macht und sagt das dies voll kommen legal ist

migebuff  23.08.2018, 18:04
@Mrcraft3112

Achso, dann ist das vermutlich einer dieser Reichsbürger, die der Ansicht sind, dass unsere Gesetze nicht für sie gelten.

Solange der Rasentraktor auf eurem Grundstück bleibt, darfst du sogar ohne Führerschein damit fahren. Auf öffentlichen Straßen und Wegen benötigst du den Führerschein Klasse L. Der ist wiederum in der Klasse B (für PKW) enthalten

TransalpTom  14.06.2018, 22:00

Klasse L reicht nur, wenn die Fahrt auch der Landwirtschaft dient, eine Privat- oder Gewerbefahrt mit einem Traktor ist auch mit Klasse L nicht zulässig.
Die Klassen L und T sind zweckgebundene Fahrerlaubnisklassen und ausschließlich an Fahrten gebunden die in Verbindung mit der Land- und Fortwirtschaft stehen.
Siehe §6 FEV

Altersweise  15.06.2018, 16:26
@TransalpTom

Ich will keine Korinthenkackerei betreiben, aber in der FEV sind lediglich die Zwecke der Fahrzeuge definiert, die der Klasse L unterliegen. Da steht nichts darüber drin, dass auch die Fahrt diesem Zweck dienen muss.

Wenn du also mit deinem 1954er Lanz zu einem Bulldogtreffen unterwegs bist, dient diese Fahrt nicht landwirtschaftlichen Zwecken und darf trotzdem durchgeführt werden. Das gleiche ist, wenn du mit dem Traktor und dem Hänger deines Schwiegervaters Bauschutt auf die Deponie bringst oder dir einen Bauwagen an den Schlepper hängst und damit entschleunigt durch Deutschland gondelst. Selbst Faschingswagen dürfen mit der Klasse L von einem Traktor gezogen werden, obwohl das eher in die Rubrik Brauchtumspflege als Forstwirtschaft fällt. Ist alles erlaubt.