mit fiktionsbescheinigung beim jobcenter anmelden geht das?
Hey an alle;:D Sorry aber ich komme einfach nicht mehr klar :S ich habe ein grosses problem also ich bin 18 und bin in der 32 ssw und bekomme harz4 ich habe vor 1 monat mit mein freund geheiratet er kommt aus mazedonien und er hat ein fiktionsbescheinigung gekriegt für 3 monaten also erst wenn mein kind kommt dann kriegt er ein aufenthalterlaubnis aber mein problem ist er wohnt mit mir zusammen und er darf nicht hier angemeldet sein hat mir meine sachbearbeiterin beim ausländeramt gesagt . Nun kriege ich nur 250 euro vom harz4 und von diesen geld muss ich 50 euro strom bezahlen und 38 euro kaution für meine wohnung. Meine frage ist könnte ich zum jobcenter gehen und denen bescheid sagen das ich mit mein mann geheiratet habe und das er eine fiktionsbescheinigung bekommen hat und das er im märz 2013 wenn das baby da ist ein arbeitserlaubnis bekommt kann ich vlt beim jobcenter nachfragen ob ich den auch als harz4 anmelden? oder ich könnte mal nach fragen ob die meinen mann eine arbeit finden können egal ob 400euro job hauptsache er kann arbeiten gehen denkt ihr die würden das machen oder könnte ich den auch als harz4 enpfänger anmelden? hoffentlich habt ihr mich verstanden.
6 Antworten
Zur Ersten Antwort: die Hälfte der Miete bei der Anmeldung des Partners ( Ehemannes) wird zwar RECHTSWIDRIG gekürzt, genau die og Hälfte, das Sozialgericht eintschied in meinem Fall eindeutig dagegen, im Klartext: ich bekamm wieder die Volle Kostenübername der Miete. Falls dem so seien sollte, dass der Jobcenter soetwas versuchen sollte, wende dich dann umgehend an das Sozialgericht, am besten durch den Anwalt. Ausserdem bestehen eigentlich Gute Chancen mit FB ALG2 zu erhalten, und zwar für die Beiden. Dein Partner hat keine Arbeitserlaubniss, daher kann er unmöglich die Familie versorgen. Es wird sich dann hoffentlich ändern, sobald er eine passende langfristige Stelle findet. Die abwertende Bemerkungen sind hier unangebracht und völlig Fehl am Platz. Jeder darf und kann heiraten wen und wann er möchte. So einfach ist das.
Wen ich das richtig verstanden habe, dann lebt Dein Freund jetzt illegal bei Dir, weil gar nicht gemeldet, und Du möchtest, dass die Ämter einfach mal so tun, als lebte er dort legal und ihm entsprechend helfen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, den er aber legal gar nicht annehmen dürfte oder ihm auf Steuerzahlers Kosten Alg2 zahlte, auf das er natürlich keinen Anspruch hat?
Träum schön weiter!
Der Zuzug in das deutsche Sozialsystem ist nicht erwünscht und wird auch nicht finanziell unterstützt. Auch als EU-Bürger würde er in den ersten 3 Monaten keine Unterstüutzung erhalten.
so falsch ist das garnicht. sehr viele länder wurden ausgeschlossen von deutschland und diese bürger erhalten kein alg2 mehr.
wie "schön" abwertend und Menschenfeindlich, ob erwünscht, oder nicht, jeder Burger soll eigene Wahl treffen, und eine Partnerschaft eingehen, mit wem er ( sie ) möchte. So am Rande ....
Mit einer Fiktionsbescheinigung ist er doch legal in Deutschland. Er kann ebenfalls einen Alg2-Antrag stellen. Ob dieser bewilligt wird, hängt von so vielen Faktoren ab, dass man es Dir hier nicht sicher sagen kann.
Wenn Du ihn bei Dir anmeldest, dann ist er für die Hälfte der Miete verantwortlich - egal, ob er Geld vom Amt oder anderswo herbekommt oder nicht. Also lass es lieber.
Grundsätzlich würde ich immer dazu raten, sich erst über die Folgen zu informieren und dann zu heiraten und Kinder in die Welt zu setzen - aber das nur am Rande...
wenn er bei dir nicht gemeldet sein darf, wo darf er das dann? schick ihn ins asylheim und lass ihn dort, bis die frist abgelaufen ist. beim jobcenter lege widerspruch ein gegen die entscheidung. selbst wenn sie eine bg berechnen, dann muss dein betrag höher sein. sag deinem partner er muss dafür sorgen das geld in die kasse kommt oder er muss halt wieder gehen.
"Auch als EU-Bürger würde er in den ersten 3 Monaten keine Unterstüutzung erhalten."
Wie immer falsch.