Mit Fahrrad zu schnell durch die Geschwindigkeitskontrolle?
Kann man mit dem Fahrrad den Blitzer auslösen? Wenn ja, muss man das dann bezahlen? Und woher wissen die dann, wo die Rechnung hin muss? Schließlich hat ein Fahrrad ja kein Nummernschild...
8 Antworten
Hallo,
bei stationären Blitzern geschieht nichts, weil man Dich nicht ermitteln kann.
Löst Du den Blitz jedoch von einer mobilen Kontrolle aus, könnte man Dich anhalten, aber mit einer Strafe müsstest Du nicht rechnen, es sei denn, die Geschwindigkeit wird durch Verkehrsschilder vorgeschrieben.
Wenn Du z.B. mit dem Rad mit über 50 (was kaum möglich ist) in der Stadt geblitzt und es sind keine Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden, kann Dir nichts geschehen, denn die Straßenverkehrsordnung hat eine kleine Lücke.
Dort wird von Kraftfahrzeugen gesprochen.
Fahrzeuge mit einem Motor sind Kraftfahrzeuge, jedoch zählt ein Fahrrad ohne Motor nicht als Kraftfahrzeug ;)
Sind jedoch Schilder angebracht, so hat man sich als Farradfahrer an die Geschwindigkeit zu halten.
Lies bitte Punkt 3
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
Auch Radfahrer dürfen nicht schneller fahren als erlaubt.
Die "Lücke" besteht also nur auf dem Papier, ist aber durch Urteile widerlegt ...
BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329
Bei diesen Urteilen ist es jedoch zu Unfällen gekommen.
Man kann geblitzt werden, es wurden auch schon Pferde geblitzt, die vorbeigaloppiert sind.
Aber alles was kein Nummernschild hat, wird nicht aufgenommen, es sei denn, es steht eine Kontrolle irgendwo und hält dich an.
passiert nix mit dem Fahrrad, früher konnten Motorräder auch nicht nachverfolgt werden heute gibt es aber schon Blitzer die vorne und hinten Blitzen und die Polizei darf auch so oft sie will geblitzt werden die bekommen auch keine strafe
Die Fahrer der Polizeiwagen müssten einen Bußgeldbescheid erhalten, sofern es sich nicht um einen Sondereinsatz gehandelt hat.
Der Blitzer kann natürlich damit ausgelöst werden, Motorräder werden schließlich auch geblitzt. Aber da du nicht wiedererkannt werden kannst, würde da garnichts passieren.
ja kann es aber du kanst keinen strafzetel bekomen da faräder kein nummernschild haben seiden du montist eins an deinem rücken
Das stimmt nicht!
Es wird von Fahrzeugführern gesprochen, dazu zählen auch Radfahrer!