Mit eVB zum Tüv und Zulassungsstelle?
Ich wollte Gestern mit meinem abgemeldeten Auto zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle. Das Auto wurde vor dem Winter abgemeldet und hatte auch keinen Tüv mehr, daher musste ich das Auto erstmal zum Tüv bewegen, damit ich es überhaupt zulassen kann. Leider sind Kurzzeitkennzeichen für eine Strecke von 15 Km zum Tüv sehr teuer und man darf ja auch mit der eVB zum Tüv. Da ich nicht wusste, dass man nach dem Abmelden ohne Halterwechsel wieder zur alten Versicherung muss?, habe ich bei Check 24 die günstigste und am besten benotete (Preis/Leistung) herausgesucht. Nun wurde ich aber von der Polizei angehalten, und wir haben das Auto dann nachher mit Schleppstange abgeschleppt, da sie uns das mit der eVB in der Email (Auto steht drin, Dauer der Gültigkeit und dass man damit im Zulassungsbezirk fahren darf) nicht abgenommen haben. Es müsse ein Schriftstück sein, mit allen möglichen Daten, Datum Stempel und Unterschrift (so ungefähr....). Wie ist da eure Erfahrung? Habt Ihr jemals mit eVB und Kenntnis der Zulassungsstelle euer Fahrzeug so bewegt und wurdet angehalten und durftet die Fahrt fortsetzen?
1 Antwort
... wer sich so teure Makler und so teure Versicherungen leistet wie die vom Check, sollte die auch einbinden!
Und wieso solltest Du deinen bisherigen Vertrag (mit der Versicherung) nicht erfüllen müssen?
Und mit dem zugeteilten Kennzeichen darf natürlich mitsamt der eVBN zum TÜV gefahren werden.
Ich wusste wie gesagt nicht, dass man nach dem Abmelden und wieder anmelden auf eine Person an die bisherige Versicherung gebunden ist. Bislang hatte ich nur jeweils andere Autos zugelassen oder nach Möglichkeit eine günstigere Versicherung gesucht.