Mit der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland das Schottland besichtigen?

2 Antworten

Die Aufenthaltserlaubnis beschränkt sich allein auf Deutschland - steht doch drin

Aufenthalt ja, reisen und Urlaub machen darf man trotzdem.

Siehe § 12 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes: "Der Aufenthaltstitel wird für das Bundesgebiet erteilt. Seine Gültigkeit nach den Vorschriften des Schengener Durchführungsübereinkommens für den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien bleibt unberührt [!]." Und in Art. 21 Abs. 1 SDÜ steht: "Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einer der Vertragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich auf Grund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu drei Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen [...]." Dumm nur für den Fragesteller, dass das Vereinigte Königreich kein Schengen-Staat ist.

Ja, du brauchst für die Einreise ein Visum, weil du die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, der Türkei, hast. Mit der Aufenthaltserlaubnis kannst du dich bis zu 90 Tage in einem Teilnehmerstaat des Schengener Abkommens aufhalten. Dessen Bereich ist größtenteils deckungsgleich mit der Europäischen Union, weist aber auch Unterschiede auf. Dazu gehört beispielsweise, dass das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (einschließlich Schottland) zwar zur EU gehört, aber kein Schengen-Mitglied ist. Deshalb musst du als sogenannter Drittstaatsangehöriger ein Visum beantragen.