Mit dem Fahrrad an einer Kreuzung links abbiegen?

6 Antworten

Du machst es wie die Autos machen. Einfahren in die Kreuzung und dort warten bis der Gegenverkehr durch ist.

Oder du benutzt den Übergang für die Fußgänger und schiebst dein Fahrrad rüber, wenn diese grün haben.

Da du so was anscheinend noch nie gemacht hast: 

1. zuerst Schulterblick sonst vielleicht Hand kaputt 2. dann Hand deutlich raus, 3. am besten noch mal Schulterblick, checken ob du gesehen wurdest 4. Spätestens 20m vor der Kreuzung in die Mitte/nach links wechseln, bei größeren Straßen auch schon wesentlich eher 5. Überblick über die Kreuzung verschaffen, es gibt da ganz fiese Teile, mit fünf oder mehr, teils versteckten Einmündungen oder Ausfahrten gleich hinter der Kreuzung. 6. Radfahrer auf Radwegen beachten, die gerade aus fahren. Nie im Dunkeln ohne Licht so abbiegen!

Es ist schon gewöhnungsbedürftig, wenn hinter einem scheinbar die Autos drängeln, aber bis jetzt hat ich noch niemand angefahren. Auch wird man so gut wie nie angehupt.

Du bist normaler Verkehrsteilnehmer wie die Autos auch. Also darfst Du, wenn Du als erstes an der Kreuzung bist, als erstes abbiegen. Du wartest an der Ampel am Haltebalken vorn auf der rechten Fahrbahnseite.

Wenn es eine Abbiegespur gibt, vor dem bzw. zum Wechseln den linken Arm raus. Das ist Dein Blinker!  Ohne Abbiegespur auch Arm raus ehe Du anhältst oder anhalten mußt und wenn Du wieder anfährst (!). Sonst überholen Dich die Autos hinter Dir evtl., weil sie nicht sehen, daß Du abbiegen möchtest.

Wenn es keine Ampel gibt: Arm rechtzeitig raus, kurz nach hinten schauen ob die Autos Dich sehen und nicht zum Überholen ansetzen), leicht links (Fahrstreifenmitte ) einordnen und abbiegen oder warten wenn Gegenverkehr kommt. Die Autos hinter Dir müssen warten. Fertig. Berechtigt dazu bist Du. So habe ich das gelernt. :-)

„Du wartest an der Ampel am Haltebalken vorn auf der rechten Fahrbahnseite. “

Schon richtig, auf der rechten Seite aber zur Mitte hin. So dass Geradeausfahrer wenn die Fahrbahn breit genug ist rechts vorbeikönnen. (vgl. §9 (1) Satz 2 StVO)

schon was von der STVO bzw. den allgemeinen Verkehrsregeln gehört ? die Gelten auch für Fahrradfahrer..

also ja, genauso wie die autos.

Du fährst einfach wie die Autos. Allerdings erst wenn du die Fahrrad Prüfung von der Schule aus bei der Polizei gemacht hast ;) (So war es bei uns)

So etwas gab es bei uns vor 40 Jahren nicht:-)

Fahrrad Prüfung? Selten Sowas unnötiges gesehen.

@Alopezie

Ich bin völlig anderer Ansicht!

Radfahrer nehmen genauso am Straßenverkehr teil wie Autos. Sie sind in der Regel ja auch schon unter 18 Jahren mit dem Rad auf der Straße unterwegs. Nur Kinder bis 8 Jahren (meines Wissens) dürfen die Gehwege zum Fahren benützen!

Das heißt im Klartext: Als Radfahrer habe ich die Verkehrsregeln zu kennen und mich entsprechend zu verhalten. Dazu dient der Fahrradführerschein, der meist im Grundschulalter (3-4 Klasse) durchgeführt wird. Woher sollten (jüngere) Radler sonst wissen, wie sie sich verhalten sollen...  was ein Stopschild bedeutet usw.  ??

Wenn ich mir ansehe, wie Radfahrer sich manchmal verhalten, sollte man das sogar ausweiten und den Führerschein zur Pflicht machen, den man bei grobem Fehlverhalten abnehmen kann. Wo ist der Unterschied,  ob ich mit dem Rad oder dem Auto/Motorrad usw. im Straßenverkehr teilnehme? Ich sehe keinen.