Mit BF17 von Polizei erwischt... Was passiert?
Hallo Leute. Vorab will ich sagen, dass ich hier nicht um Rat für eine Straftat bitten will.
So, ich bekomme egt zum eigentlichen 18. Geburtstag einen 1er BMW. Dieser ist auch pünklich zum Geburtstag bei BMW vor Ort. Jetzt das Problem. Ich habe an einem Sonntag Geburtstag und könnte ihn entweder am Samstag mit meinem Vater abholen oder nach der Schule am Montag. Ich würde ja ihn ja eher am Montag abholen, aber mein Vater besteht auf Samstag damit er am Geburtstag auch da ist. Aus beruflichen Gründen ist meine Mutter erst wieder am Sonntag da. Somit müssten mein Vater und ich den Wagen alleine abholen. Dadurch, dass der Wagen meines Vater ja auch noch zurück muss, bestehen nur zwei Möglichkeiten
1) Alleine zurück fahren und das Risiko eingehen, von Polizei ohne richtigen Führerschein erwischt zu werden
Oder
2) Auto von Vater bleibt bei bmw stehen und man holt es später ab (suboptimal)
Lange Rede kurzer Sinn...
Glaubt ihr, dass die Polizei mich bestrafen würde oder dass sie vielleicht n Auto zu drücken weil es ja so kurz vorm Geburtstag ist. Also jetzt nicht wegen der Feierlichkeit und als Geschenk sondern weil es ja nur wenige Stunden sind, die einen vom richtigen Führerschein entfernt stehen.
Danke im Vorraus
8 Antworten
Hallo.
Schwer zu sagen. Kürzlich einer die Frage gestellt, 1 Stunde vor dem Geburtstag ohne Begleitperson zum Zigarettenholen.
Das waren jetzt 2 Sachen, 1 x ohne Begleitung und Zigarettenholen.
Über Funk wurden die Polizisten zum Unfall gerufen , er hat gewartet und haben dann nichts mehr machen können.
Vor 2-3 Jahren hätte ich noch gesagt, warum? kein Problem, aber heute sehe ich alles etwas mit Vorsicht. den Wagen stehen lassen bis jemand da ist der den neuen Wagen Fahren darf, oder bis Mitternacht vorm Geschäft warten. Das währe mein ''Rat."
Alles gute zum Geburtstag. und viel Spaß und Vergnügen.
Man hat deiner Mutter ja auch nicht VOR deiner Geburt zur Geburt gratuliert, oder? Du darfst fahren, wenn du 18 bist....keine Minute früher. Gesetzt den Fall, es passiert was und du fährst jemanden über den Haufen, dann machst du nicht nur dich und die andere Familie unglücklich, sondern dein Vater ist auch noch schuld. Also zeig, dass du mit 18 erwachsen bist und warte mit dem Fahren, bis du darfst.
Wenn du den Wagen unbedingt Samstag schon holen willst, dann gib deinem Vater das Spritgeld für die Extratour, die er machen muss, dann seid ihr alle auf der sicheren Seite, auch wenn das suboptimal für dich erscheint. Oder nehmt jemanden mit, der den Wagen zurück fahren darf.
Wenn er zulässt, dass sein Sohn ohne Führerschein fährt und dann passiert was, ist der Vater genauso mit dran Schuld....mindestens moralisch!
"Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zu Bußgeldern und Widerrufen der Fahrerlaubnis für die Klasse B. Die eingeschlossenen Klassen AM und L bleiben erhalten. Ebenso bleibt eine bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Kleinkrafträder erhalten. Zusätzlich muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerber oder die Bewerberin an einem Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG teilgenommen hat."
Lass es lieber alleine zu fahren, sonst hast du keinen Führerschein mehr und mit ganz viel Pech musst du noch zur MPU
MPU ist ausgeschlossen.
Ach du, da wäre ich mir nicht so sicher. Ich habe erst eine hinter mir. Du weisst gar nicht fuer was alles man eine MPU machen muss...
So etwas ist schon eine charakterliche Eigenschaft und diese wird von der FFS überprüft...
Ein Tipp:
18 heißt 18 und nicht 17+364 Tage.
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, und du bekommst Ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Also: Lass das mit dem zurückfahren sein.
Außerdem: Beim ersten mal komplett alleine Fahren im Auto, ist das Gefühl doch ein ganz anderes, jedenfalls empfand ich das so. Du hast also eine ungewohnte Situation, da machst du eher Fehler, wage ich zu behaupten.
Auch bist du nicht versichert mit dem Auto-die Haftpflicht nimmt vermutlich 5000€ von euch im Falle des Falles und zahlt den Schaden anderer, dein Auto ist aber weiterhin Schrott.
LG
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, und du bekommst Ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Nein.
Er hat doch BF17.
Also kein FoF sondern "nur" ein Auflagenverstoß.
Auch bist du nicht versichert mit dem Auto
Das Auto ist sicher versichert, sonst wäre es nicht zugelassen.
die Haftpflicht nimmt vermutlich 5000€ von euch im Falle des Falles und zahlt den Schaden anderer,
Regressforderungen nur nach Obliegenheitsverletzungen,
die sehe ich hier nicht.
Da drückt keiner ein Auge zu bei dem Riesen Mist passiert dann was ist derjenige auch dran und das holt sich kein Beamter ans Bein wo so einer wie du solchen Mist baut .
Den du hast noch lange kleinen gültigen Füherschein der wird erst gültig nachdem man ihn abgeholt hat vorher ist das fahren ohne gültigen .
Das Fahren ohne Begleitung ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Als Folge wird die Fahrerlaubnis des jungen Fahrers und Fahrerin widerrufen BF17 und mit 18 bekommt man also keinen Füherschein ausgehändigt min. 6 Monate Entzug weil man sich nicht an einfachte Regeln halten kann
Da sich der Verstoß innerhalb der Probezeit ereignet, wird nicht nur ein Bußgeld erteilt, sondern auch die Probezeit verlängert.
Zudem muss der Fahranfänger oder -anfängerin vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein kostenpflichtiges Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG absolvieren.
Vollkommen richtig, bis auf das hier:
Den du hast noch lange kleinen gültigen Füherschein der wird erst gültig nachdem man ihn abgeholt hat vorher ist das fahren ohne gültigen .
Die Prüfbescheinigung des BF17 ist noch drei Monate nach Volljährigkeit gültig und selbst wenn man dann den Führerschein noch nicht abgeholt hat, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit.
Gruß Michael
Warum sollte der Vater daran schuld sein?