Mit BF17 in einer Autowaschanlage arbeiten?
Hallo zusammen, ich mache demnächst meinen Führerschein Klasse B und bin dann ja erstmal im begleiteten Fahren. Nun möchte ich mir gerne neben der Schule ein wenig Geld dazu verdienen. Ich bin auf ein Minijob Angebot an einer Waschanlage gestoßen. Diese Waschanlage gehört zu einem Autohaus, ist allerdings hauptsächlich für externe Kunden bestimmt. Zum Service gehört dort u.a. auch, dass Kunden ihre Schlüssel abgeben und das Auto dann vom Personal gewaschen und anschließend geparkt wird, heißt also ich müsste das Auto auf dem Firmengrundstück bewegen. Auf Nachfrage hieß es, dass Klasse B benötigt wird. Das Gelände wird nicht durch eine öffentliche Straße unterbrochen, dort fahren höchstens Kunden auf dem Weg zur Waschanlage rum.
Jetzt zu meiner Frage: Kann ich rechtlich gesehen im Begleiteten Fahren fremde Fahrzeuge auf dem Gelände des Autohauses bewegen? Wie schaut das Versicherungstechnisch aus? Was würde passieren, wenn mir auf dem Gelände ein Unfall passiert?
Es wäre schön, wenn Leute antworten würden, die ein wenig Ahnung davon haben :)
5 Antworten
Das problem ist doch schon gelöst: Das Auttohaus fordert Klasse B, nicht BF 17. Da auf dem Gelände auch Publikumsverkehr stattfindet, darfst du dort nur in Begleitung fahren.
Rechtlich gesehen, wenn das Privatgrundstück umzäunt oder irgendwie vom öffentlichen Bereich getrennt ist, ja. Dann brauchst du gar keinen Führerschein. Dann entscheidet das Autohaus.
Ob Privatgrund oder nicht spielt keine Rolle, das Grundstück gehört zum öffentlichen Verkehrsraum, wenn es "ungeachtet der Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird" - BGH, Beschluss vom 22.05.2017 - 4 StR 165/17.
Es gelten dort somit genau die gleichen Regeln wie auf einer öffentlichen Straße.
Jedoch findet öffentlicher Verkehr nicht nur auf Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen statt, die ausdrücklich dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Sondern auch überall dort, wo der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte auf seinem Privatgelände die Nutzung für jedermann bzw. eine unbestimmte Anzahl von Nutzungsinteressenten zugelassen oder mindestens geduldet hat, findet öffentlicher Verkehr statt.
https://verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php
Das zum Thema "faktische Öffentlichkeit". Somit ist dir nicht erlaubt, mit dem "BF17" fremde Fahrzeuge zu bewegen.
Nein, das ist nicht möglich. Du musst alleine fahren dürfen.
Kannst du nicht wie jeder andere auch einfach bei McDonald's ar... Oh... Stimmt, da war ja was...
Ist echt ne blöde Zeit, um sich einen Minijob zu suchen...