Mit B17 führerschein nach 18. Geburtstag nach frankreich?

5 Antworten

Die BF17-Bescheinigung ist eine nationale Sache, die nur in Deutschland gilt. Sie wird aufgrund eines bilateralen Abkommens auch in Österreich akzeptiert. In Frankreich geht das jedoch nicht. Da musst du den Kartenführerschein haben.

Nebenbei .. Österreich akzeptiert BF17, aber während man hier ab dem 18. Geburtstag damit schon allein fahren kann, muss dort immer noch ein Begleiter dabei sein, bis man das Kärtchen besitzt.

Also während es noch Begleitetes Fahren ist darfst du dein Unwesen nur in Deutschland treiben. Soabld du 18 bist gilt aus der pinke A3 Zettel als vollweertiger Führerschein und müsste auch außerhalb von Deutschland anerkannt werden. Aber sobald du 18 bist kannst du doch einfach deinen richtigen Führerschein abholen, dann gibts fast weltweite keine Probleme, weil der dt. Schein fast überall anerkannt wird.

Soabld du 18 bist gilt aus der pinke A3 Zettel als vollweertiger Führerschein

Nur 3 Monate.

und müsste auch außerhalb von Deutschland anerkannt werden.

Nein, wird er auch dann nicht.

Auch wenn mit 18 die Auflage für den Begleiter entfällt - mit der Prüfbescheinigung darf man nicht ins Ausland.

@Crack

Fazit: Wenn du Glück hast, dann kommt an deinem Geburtstag der Kartenführerschein ins Haus geflattert (war zumindest bei mir so ;) ) und du kannst schon am selben Tag nach Frankreich fahren. Sonst musst du wie gesagt auf den Brief mit deinem Kartenführerschein warten.

Nach deinem 18. Geburtstag bekommst du einen Führerschein, wie jeder andere auch, damit kannst du auch nach Frankreich fahren. Ich würde mir den Führerschein aber vor der Fahrt nach Frankreich abholen.

Wie schon jemand geschrieben hat: BF17 schein gilt NUR in Deutschlamd. Im Ausland ist das Fahren damit 'Fahren ohne Fahrerlaubnis'.

Du darfst nur mit deinem richtigen hin fahren

bzw. in Frankreich fahren, weil das andere nur ein 'vorläufiger' Schein ist, der im Ausland nicht zählt