Mit ADS zur Polizei?
Ich habe vor mich im gehobenen Dienst der Polizei in BW zu bewerben. Allerdings "leide" ich an ADS und wüsste nun gerne ob das schon im vorhinein ein Ausschlussgrund ist? Momentan teste ich das Medikament "Medikinet adult", das ich aber auch leicht wieder absetzen kan. Beeinträchtigungen durch das ADS habe ich kaum. Wer kann mir weiterhelfen?
3 Antworten
Ich habe mit dem Polizeiärztlichen Dienst in Münster telefoniert. AD(H)s ist ein Ausschlussgrund in NRW . Auch wen man es nur im Kindes/Jugendalter hatte ist dies ein Ausschlussgrund.
Zudem darfst du um eingestellt zu werden keine regelmäßigen Medikamente nehmen.
Kann mir nicht vorstellen, dass du damit tatsächlich eingestellt wirst, würde dort direkt nachfragen.
Nein keine Chance. ADHS ist laut PDV (Polizeidienstverordnung) 300 ein absolutes Ausschlusskriterium.