Mit 6g Teile(extasy) erwischt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Strafverfahren wird auf jeden Fall auf dich zu kommen, da du mit mehr als 3 Konsumeinheiten erwischt wurdest("geringe Menge"). Trotzdem liegen 30 Teile noch unter der "nicht geringen Menge" (250 Konsumeinheiten). Somit fällt die sichergestellte Menge unter die "normale Menge".

"Bei der „normalen Menge“ wird gemäß § 29 I BtMG mit Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet, sofern keine Qualifikation
oder ein besonders schwerer Fall vorliegt.
" http://www.strafverteidiger-drogenstrafrecht.de/strafrecht-berlin-btm-mengen.html

Die Infos beziehen sich allerdings auf Berlin(Link), darüber wie es in Bayern aussieht, hab ich auf die Schnelle nichts genaues gefunden.

Ich wünsch dir Glück!

Huhu mein bester wie ist es bei dir ausgegangen, musstest du in den Bau?

Im schlimmsten Fall wird dir Handel unterstellt und bayern ist da ja sowieso auch nicht so liberal..