Mit 55 Jahren ABSCHLAGSFREI als Beamter in Rente. Wie kann das sein und wie ist das mit dem Gleichbehandlungsprinzip vereinbar?
Heute habe ich in der aktuellen Mai-Ausgabe des Magazins "Stiftung Finanztest" folgende Mitteilung gelesen:
Beamte in den Postnachfolgeunternehmen dürfen WEITERHIN mit 55 Jahren OHNE Abschlag in den Vorruhestand gehen, falls der Arbeitgeber zustimmt. Weitere Voraussetzung : Sie müssen sich nach der Pensionierung eine Zeit lang sozial engagieren, oder wenn sie ihre minderjährigen Kinder betreuen oder Angehörige pflegen.
Ich bin fast aus dem Stuhl gekippt, als ich das gelesen habe. Ich muss wie alle die nach 1964 geboren sind bis 67 Jahre arbeiten um eine relativ kleine Rente zu erhalten, obwohl ich direkt nach dem Studium immer die Maximalbeiträge in die Rentenkasse bezahlt habe. Und hier wird für einen Beamten die Möglichkeit geschaffen 12 Jahre früher ABSCHLAGSFREI in Rente zu gehen, obwohl diese Pensionen auch noch von den Steuergeldern derjenigen finanziert werden, die viel länger arbeiten müssen. Zusätzlich liegen ja noch die Ruhegeldbezüge/Pensionen eines Beamten weit über den Renten von Angestellten. Von e. Bekannten der bei e. Postnachfolgeunternehmen als Beamter tätig ist, habe ich erfahren, dass die Regelung auch in der Praxis häufiger angewandt wird.
Wie ist so eine Regelung (abschlagsfreie Rente mit 55 J) mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren???
Danke.
5 Antworten
@khfmuc,
Du wirst da einige Sachen ganz stark durcheinander.
Wenn ein Beamter pensioniert wird, dann bekommt er nur dann eine Rente, wenn er in die Rentenversicherung eingezahlt hat und wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Nach der Pensionierung bezieht ein Beamter eine Pension. Die gesamte Beamtenschaft ist zeit ihres Arbeitslebens selbst finanziell für die Pension aufgekommen.
Wenn ein Beamter der Postnachfolgeorganisationen pensioniert wird, dann deshalb, weil das auf der Grundlage eines Gesetzes geschieht.
Dass die Pension eines Beamten angeblich höher ist als eine vergleichbare Rente, das musst du erst einmal nachweisen.
"Die Verursacher und echten Nutznießer dieses dubiosen System findet man... in der Politik." Beamte sind die Berufsgruppe die am stärksten im Bundestag vertreten sind. Dann ist natürlich auch klar, warum solche Regelungen für Beamte geschaffen werden.
Liebe(r) eccojohn,
es ist Dein gutes Recht, gegen das System des Beamtentums zu sein.
Es steht Dir frei, gegen dieses System rechtliche Schritte einzuleiten. Es steht Dir frei, politisch aktiv zu werden, um dieses scheinbar ungerechte System durch ein besseres, gerechteres System zu ersetzen.
Das die Pensionen eines Beamten im Vergleich zu e. Angestellten mit gleichem Erwerbsdaten viel geringer sind ist eindeutig bekannt und auch in der Presse vielfach dargelegt. (u.a. Artikel in der ZEIT v. 7.6.2016 http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-06/beamtenpension-rentenreform-altersarmut-ruhestand)
Und nur weil die abschlagsfreie Frühpensionierung auf Basis eines Gesetzes erfolgte, heißt es ja nicht, dass es sozial gerecht ist.
"Die gesamte Beamtenschaft ist Zeit ihres Arbeitslebens selbst finanziell für die Pension aufgekommen". Wie kommst Du zu dieser Aussage? Das dies nicht korrekt ist, erkennst Du ebenfalls aus den bereits zitierten Artikel in der ZEIT (http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-06/beamtenpension-rentenreform-altersarmut-ruhestand)
... ich vermisse den Hinweis, das die läppische Pension auch noch komplett zu versteuern ist, es bei diesem Personenkreis keine kostenfrei Familienversicherung für die Angehörigen gab/gibt und die Versorgungsempfänger auch horrende KV-Beiträge meist jedenfalls zu wuppen haben.
Warum sonst bekommen so viele von ihnen ergänzend jeden Monat Sozialhilfe?
diese Sonderregelung gilt, meines Wissens, nur für Beamte der Postnachfolgeunternehmen & hat mit der Privatisierung dieser früheren Staatsunternehmen zu tun.
Als Beamter hast Du bei Deinem Bezügen einen Bestandsschutz & musst entsprechend bezahlt werden.
Unterm Strich wird es billiger sein, die Leute in den Vorruhestand zu schicken, als sie zu ihren aktiven Beamten-Bezügen weiter zu beschäftigen.
Es geht hier um soziale Gerechtigkeit und nicht um den Tatbestand, was hier für irgendjemanden "billiger" ist.
Es ist doch nicht gerecht, dass z.B. eine Krankenschwester bis 67 Jahren malochen muss, um ihre abschlagsfreie Rente zu erhalten und im Gegensatz dazu ein Beamter mit 55 abschlagsfrei in Ruhestand gehen kann. Zumal die Krankenschwester mit ihren Steuerzahlungen auch noch zur Finanzierung der Beamtenpension beiträgt bzw. beitragen muss.
Du verallgemeinerst hier immer & sprichst von "den Beamten" & "ein Beamter". Dabei handelt es sich um eine Sonderregelung, die nicht für alle Beamte gilt, sondern nur für diesen speziellen Personenkreis (Beamte der Postnachfolgeunternehmen). Und selbst da nicht für alle.
Die Nachfolgeunternehem (z.B. Post & Telekom) wollen außerdem ihre restlichen Beamten schnellstmöglich loswerden, da das Unternehmen nach der Privatisierung massiv umstrukturiert wurde.
Wir hatten früher einen mittleren Telekom-Standort bei uns vor Ort & viele der ehemaligen Beamten dort sind mit vollen Bezügen vom Dienst freigestellt, u.a. weil ihr Arbeitgeber keine angemessenen Ansatzmöglichkeiten mehr für diese hat, worauf die Betroffenen aber beamtenrechtlich Anspruch haben.
Das Thema Beamte bzw. Beamtenbezüge - und Pensionen ist ein heikles Thema in D, dabei zeigen wir doch so gerne auf andere Völker wie z.B. die Griechen, was bei denen alles nicht so läuft.
Hübersches Beispiel.^^
Griechenland hat im Vergleich zu Deutschland einen extrem aufgeblähten Öffentlichen Dienst.
Wir Deutschen sollten mal vor unserer eigenenTür kehren, siehe das Thema in meiner Antwort .
Das Beamtenversorgungssystem ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung fast gar nicht vergleichbar.
Beamte auf Lebenszeit haben einen Anspruch gegen ihren Dienstherrn auf volle Alimentation.
Nach 35 Dienstjahren erreichen Beamte den höchsten Endstand der Pension im Vergleich zum letzten Gehalt.
Mit dem Gleichheitsgrundsatz hat das überhaupt nichts zu tun.
Du hättest ja auch die Beamtenlaufbahn einschlagen können.
Sehr gute Antwort.
Natürlich sollte auch hier der Gleichheitsgrundsatz gelten. Gerade der Staat hätte hier die Aufgabe eine soziale Gerechtigkeit herzustellen. Auch wenn ich die Beamtenlaufbahn eingeschlagen hätte, würde ich diese Praxis der abschlagsfreien Frühpensionierung als sozial ungerecht empfinden. Entweder es gilt für alle oder für keinen. Aber offensichtlich sind hier die Beamten gleicher als gleich.
Hey khfmuc
Gerade der Staat hätte hier die Aufgabe eine soziale Gerechtigkeit herzustellen
Hier musste ich schmunzeln-sorry.
Seit Jahren gibt es hierzu Debatten und Forderungen an die Regierung-und nichts passiert. Schweigen im Walde. Schon lange werden entscheidende Veränderungen in System gefordert,Beamte sollen z.B. mit in die RV und die GkV einzahlen.
Die einzigen die mit Konsequenzen drohten sollte sich etwas ändern-das sind die Beamten selber.
Bis auf wenige Ausnahmen gehört der Bamtenstatus abgeschaft.
Es gibt aber nur wenige Beamte, die mit 55 Jahren in Pension gehen können. Jeder "normale" Beamte hat auch eine Altersgrenze bei 67 Jahren. Und wenn man Beamte abschafft wird alles bestimmt genau so gut, wie bei Post und Bahn. Warum hat jeder beim Bahnstreik nach mehr Beamte gerufen?.
Liebe(r) turnmami,
genau so ist es.
Kein Staat kommt ohne seine Beamten aus. Die Beamten sind stets zu Diensten, sie haben eine Treuepflicht ihrem Dienstherrn gegenüber.
Die Tatsache, dass die Deutsche Bundespost ein Interesse daran hatte, willige Beamte mit vollendetem 55. Lebensjahr in den Ruhestand versetzen zu können, war im notwendigen Personalabbau begründet.
Die Deutsche Bundesbahn fing damit an und die Deutsche Bundespost übernahm die Regelungen.
Also ich kenne niemanden und habe davon auch nichts gelesen, dass nach "mehr Beamten" gerufen wurde. Eher das Gegenteil ist der Fall, wenn man die Presse (z.b. FAZ) verfolgt. Die Pensionslasten für den öffentlichen Haushalt gehen in den oberen 3-stelligen Milliardenbereich und da finde ich es geschmacklos, wenn man Beamte mit 55 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand verabschiedet.
... was bedeutet denn abschlagsfrei?
Die Bezüge werden ermittelt nach der bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Alimentation, die Ruheständler bekommen eben nicht die Basisvergütung/Berechnung von einem 67-jährigen Kollegen und weil die so mickrig ausfällt, ergänzt der örtliche Bürgermeister. Fälle kenne ich genug.
Beamte gehen nicht in Rente, sie gehen in den Ruhestand.
Es steht dir frei gegen diese Praxis Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Na ja, Delveng - deine Aussage und das in diesem Zusammenhang
.....besser kann man ein typisches und andressiertes Beamten-Denken und das damit verbundene - jedenfalls von der als normal-arbeitenden Bevölkerung so empfundene - selbstherrliche Eigenverständnis wohl kaum offenbaren.
Das System ist genau so ungerecht wie es verlogen ist - Beamte und Pensionäre auf der einen Seite / Malocher und Rentner auf der anderen Seite.
Ich persönlich empfinde es als eine Art verstecktes Schweigegeld / Bestechungsgeld o.ä. für politisch beauftragte und von willigen Vasallen umgesetzte Dubiositäten.- meist jedenfalls.
Wozu bedarf es dieses Gebildes real? Könnte nicht fast jeder Job als Angestellter ebenso erledigt werden? Sicherlich fachlich eindeutig, aber wohl nicht ohne erzwingbaren Denk-Verzicht.
Allerdings muß man um fair zu bleiben auch dabei bedenken, das es nicht die Beamten und Pensionäre selbst waren, die dieses System gebastelt und eigennützig eingeführt haben. Die Verursacher und echten Nutznießer dieses dubisoen Systems findet man natürlich - wo denn auch wohl sonst - in der Politik, denn es wird nirgends mehr mit Vorsatz gelogen und betrogen wie dort.
( soviel zum hochgelobtem Gleichheits-Prinzip....manche sind halt GLEICHER )