Mit 2 gramm gras erwischt was nun?

2 Antworten

Post wirst du sicherlich bekommen. Soweit ich weiß geht die Sache zum Staatsanwalt und der entscheidet dann ob ein Strafantrag gestellt wird. Wenn es nur um ein paar Gramm geht werden Verfahren oft wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ob eine Anklage stattfindet hängt nicht nur von Menge, sondern auch von Alter und eventuellen Vorstrafen ab. Bist du nicht aktenkundig, ist es möglich, dass du ohne Strafe davonkommst. Das hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab. In Bayern scheinen auch kleine Mengen zu Strafen zu führen, das weiß ich aber nur durch Erzählungen. Allerdings bist du nicht mehr minderjährig, doch dennoch recht jung, sodass du möglicherweise zu einer Drogenberatung geschickt wirst um ein mahnendes Gespräch zu führen. Dass Fingerabdrücke genommen wurden usw. ist meiner Erfahrung nach schon eher ungewöhnlich.

Bei den Briefen wird sicher durch Stempel o.Ä. auf dem Umschlag erkennbar sein, dass sie von der Polizei kommen. Einen Brief in dem der Straftatbestand steht bzw. was dir zur Last gelegt wird, bekommst du wohl. Sicher auch einen zweiten, in dem steht wie weiter verfahren wird, oder eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens.

Die Briefe kommen natürlich an deine Meldeadresse, ich habe keine Idee wie du dem entgehen könntest. Entweder du bist vor deinen Eltern am Briefkasten oder du gestehst ihnen schon vorher die Wahrheit. Ich habe meinen Eltern früher erzählt ich hätte das Gras nur aus Dummheit für jemanden aufbewahrt... ich musste anschließend einmalig zur Drogenberatung, das war alles. Ich war allerdings minderjährig.

Solltest du einen Strafbefehl oder eine Anklage bekommen, solltest du lieber mit deinen Eltern sprechen, Besserung geloben und dir einen Anwalt suchen, denn auch Strafen bis zu Freiheitsstrafe sind nicht komplett auszuschließen. Das wäre aber bei so geringer Menge sehr ungewöhnlich soweit ich weiß.

Am Besten recherchierst du selber im Internet oder fragst jemanden vom Fach wenn du dir große Sorgen machst.

Alles Gute

https://www.anwalt.de/rechtstipps/keine-strafe-bei-marihuana-besitz-neue-entscheidung-zum-begriff-geringe-menge_071257.html

https://hanfverband.de/inhalte/bundesland-vergleich-der-richtlinien-zur-anwendung-des-ss-31a-btmg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

du solltest mit deinen oldies reden....

das verfahren wird wegen fehlenden öffentlichen interesses mit sicherheit eingestellt.

dass sie fingerabdrücke genommen haben, finde ich schon mehr als übertrieben, aber egal ist passiert... einen anwalt wirst du wohl nicht benötigen... aber alle briefe von der polizei oder staatsanwaltschaft sind leicht zu erkennen, ohne dass sie geöffnet werden müssen...