Mit 170 innerorts geblitz, was nun?

3 Antworten

FAQ: Die Geschwindigkeit um 120 km/h überschritten

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für 120 km/h zu schnell vor?

Wenn Sie 120 km/h schneller fahren als erlaubt, müssen Sie innerorts mit 680 und außerorts mit 600 Euro Bußgeld rechnen. Unabhängig davon, wo Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben, werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und Sie müssen den Führerschein für ein dreimonatiges Fahrverbot abgeben.

Kann das Bußgeld auch höher ausfallen?

Ja, wenn die Behörde von Vorsatz ausgeht, darf sie das Bußgeld verdoppeln. Dann werden für so einen Verstoß, den Sie außerorts begangen haben, 1200 Euro fällig. Innerorts sind es sogar 1360 Euro. Die Nebenfolgen sind dieselben.

Kann mir eine Straftat vorgeworfen werden?

Ja, Ihnen kann bspw. ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen werden. Mehr dazu und zur möglichen Strafe lesen Sie hier.

Und /Oder

Wer etwa 120 km/h oder mehr zu schnell fährt, überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Regel weit. In der Tat ist dann eine Anklage nach Strafgesetzbuch (StGB) möglich. Diese könnte auf zweierlei Tatbeständen fußen:

  • Der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB
  • Nicht angepasster Geschwindigkeit sowie grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB

Sollten Sie also 120 km/h zu schnell gefahren sein und Sie erhalten eine Anklagewegen einer der zuvor genannten Punkte, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann vor Gericht versuchen, eine möglichst geringe Strafe für Sie zu erreichen. Denn bei so einer Straftat sind bis zu zwei Jahre Gefängnis möglich. Alternativ können die Richter eine Geldstrafeverhängen.

Übrigens werden Verkehrsstraftaten in aller Regel mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Das Gericht darf etwa bei 120 km/h zu schnell außerdem die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Diese erhalten Sie dann nicht automatisch zurück, sondern müssen diese bei Ablauf der dazugehörigen Sperrfrist neu beantragen. Dies kann an eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geknüpft sein.

Gott sei Dank mit einem sehr hohen Bußgeld, Punkten, Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar...Hoffentlich erhöht sich bei dir die Strafe noch, da das hier mit Vorsatz passiert ist.

Ich hoffe, dass man dich da finanziell richtig "bluten" lässt.

Schäm dich.

Wenn nach mir gingen würde, würd ich dich gleich noch zur MPU schicken und am Besten den Führerschein überhaupt nicht mehr zurück geben...

Sofern du nicht nur ein Troll bist...

2 Punkte, 680 Euro Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot. Ungefähr.

Mit 170.. geht klar 👌

@Verofant

Das ist ja wohl ein Witz! Ich würd den Schein mit nem schweren Stein dran im Meer versenken.