Mit 17 Jahren im Wert von 800€ gestohlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst überhaupt nicht zur Polizei, und du wirst auch nicht bestraft, wenn du nicht gehst. Eine Aussage vor der Polizei ist nicht Pflicht.

Allerdings geht die Sache zur Staatsanwaltschaft, und du bekommst von dem Post.

Die solltest du dann beantworten, musst du aber nicht. Und als Beschuldigte musst du auch vor Gericht nicht aussagen, du darfst auch ungestraft lügen. Aber nur halt als Beschuldigter.

800 Euro und dann Geringwertig? Pass nicht so ganz...

Aber egal: Eine Aussage ist auch überhaupt nicht nötig, da bereits Alles aufgenommen und erwiesen ist, sprich, eine Ver4urteilung vor Gericht ist wa5rhscheinlich. Vermutlich Sozialstunden.

ABER: Die werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen, das geht erst bei einem Mindeststrafmaß.

Das wird also weder auf deine schulische noch eine später berufliche Laufbahn vermasseln.

tut mir leid hab mich verschrieben *nicht geringwertig* okay gut dankeschön. Aber wie ist das weil ich noch 17 bin und  sie wollen dass mein Vater mitkommt weil er ja als ich erwischt wurde nicht dabei war 

@Laurapetrw

Es ist üblich, das bei Jugendlichen ein Erziehungsberechtigter zur polizeilichen Vernehmung mit geladen wird,

Wenn du hingehst: Personalien aufnehmen lassen. Eventuell den Tatbestand, der ja bereits aufgenommen wurde, bestätigen. SONST NICHTS! Keine Sachen zugeben, bei denen du nicht erwischt wurdest, Nichts sosnt sagen!

Klar mußt du da nochmal zur Polizei, sonst gibt`s eine Anzeige.

Das ist Unfug.