Mit 17 Jahren im Wert von 800€ gestohlen?
Hey, ich habe eine Frage an euch. Ich weiß es ist nicht wiedergut zu machen aber ich habe gestohlen.? Ich habe im Müller Kosmetikartikel im Wert von 810€ geklaut. Dabei wurde ich leider erwischt hab dann natürlich vor dem Ladendetektiv alles ausgepackt und dieser hat die Polizei gerufen. Die Polizisten waren ziemlich nett ich habe ihnen erklärt dass es bei mir wie ein Zwang wäre zu stehlen. Habe auch davor zugegeben dass ich schon einige male kleinigkeiten gestohlen hatte und es dieses mal aus dem Ruder gelaufen ist. Beide waren sehr verständnisvoll. Ich habe ihnen auch erklärt dass ich bereits zu einer Psychologin wegen einer Essstörung gehe und sie haben mir geraten bei ihr das Thema Diebstahl zu besprechen. Ich selber bin 17 Jahre alt. Habe eine Bearbeitungsgebühr von 50€ gezahlt und bekam heute eine Vorladung von der Polizei. Hier wird erklärt dass ich noch mal mit meinem Vater antreten soll wegen einem Ladendiebstahl nicht geringwertiger Sachen. Jetzt zu meiner Frage, müssen wir da noch mal hin obwohl ich bereits eine Aussage getätigt habe? Und was passiert wenn wir nicht dorthin gehen. Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Ich fange nächstes Jahr mit meinem Abitur an und war davor noch nie Vorbestraft. Ich habe Angst dass es mir meine Schulische Laufbahn vermasselt. Auch muss ich vom Laden die Dinge bezahlen zu denen es keinen Original Karton mehr hab weil ich nicht mehr wusste wo sich dieser ist. Ich habe mich bei allen noch mal entschuldigt aber seit dem kriege ich kein Auge mehr zu weil es mir so dreckig geht. Ich bereue es so sehr
2 Antworten
Du musst überhaupt nicht zur Polizei, und du wirst auch nicht bestraft, wenn du nicht gehst. Eine Aussage vor der Polizei ist nicht Pflicht.
Allerdings geht die Sache zur Staatsanwaltschaft, und du bekommst von dem Post.
Die solltest du dann beantworten, musst du aber nicht. Und als Beschuldigte musst du auch vor Gericht nicht aussagen, du darfst auch ungestraft lügen. Aber nur halt als Beschuldigter.
800 Euro und dann Geringwertig? Pass nicht so ganz...
Aber egal: Eine Aussage ist auch überhaupt nicht nötig, da bereits Alles aufgenommen und erwiesen ist, sprich, eine Ver4urteilung vor Gericht ist wa5rhscheinlich. Vermutlich Sozialstunden.
ABER: Die werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen, das geht erst bei einem Mindeststrafmaß.
Das wird also weder auf deine schulische noch eine später berufliche Laufbahn vermasseln.
Es ist üblich, das bei Jugendlichen ein Erziehungsberechtigter zur polizeilichen Vernehmung mit geladen wird,
Wenn du hingehst: Personalien aufnehmen lassen. Eventuell den Tatbestand, der ja bereits aufgenommen wurde, bestätigen. SONST NICHTS! Keine Sachen zugeben, bei denen du nicht erwischt wurdest, Nichts sosnt sagen!
Klar mußt du da nochmal zur Polizei, sonst gibt`s eine Anzeige.
Das ist Unfug.
tut mir leid hab mich verschrieben *nicht geringwertig* okay gut dankeschön. Aber wie ist das weil ich noch 17 bin und sie wollen dass mein Vater mitkommt weil er ja als ich erwischt wurde nicht dabei war