Mit 17 allein in die Schule fahren?
Ich hab das mal gehört das wenn man weit von seiner Schule oder Arbeitsplatz weg wohnt das man dann mit dem BF 17 Führerschein in die Schule fahren kann. Ich wohne in BW falls das wichtig ist. Wie muss ich da vorgehen das ich da eine genehmigung bekomme? Muss ich da erster irgendwas ausdrucken?
Also was muss ich genau machen?
Danke im Vorraus
5 Antworten
Das ist ganz klar geregelt:
Zitat:
Grundsätzlich haben Fahrten mit öffentlichen Verkeh rsmitteln immer Vorrang. Dabei gelten Fahrtzeiten von etwa 1,5 Stunden pro Strecke bei tä glichen Fahrten noch als zumutbar.Ergebnis:
Sofern es für Dich die Möglichkeit gibt, die Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, wirst Du keine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Nein, das reicht nicht, da 1,5 h Regelfahrzeit je Strecke als zumutbar gelten. Man muss deutlich (!) darüber liegen.
Abgesehen davon: wie lautet dein Wohnort, wie lautet der Schulort?
Nein, das reicht nicht,
entscheidest das du?
das kann sehr wohl reichen
Nö, das entscheidet zunächst die deutsche Gesetzgebung, nachrangig dann die genehmigende Stelle. Und genau diese wird Fahrzeiten innerhalb der zumutbaren Grenzen ablehnen, da die zumutbare bei Grenze der Regelfahrzeit von 1,5 Stunden eben nicht überschritten wird. (Quelle: u. a. das von mir verlinkte Merkblatt)
Das kann also nicht reichen.... :-)
Nö, das entscheidet zunächst die deutsche Gesetzgebung,
dann zeige mir mal das Gesetz das das regelt!
deine pdf-Datei ist nur eine Verordnung aus dem Bundesland, das ist kein Gesetz und kann in einem anderen Bundesland ganz anders geregelt werden
außerdem ist die pdf-Datei überaltert, da wird noch die Klasse M aufgeführt, die gibt es aber schon seit Jahren nicht mehr!
ich bin ja auch deiner Ansicht, dass 1,5 Std Fahrzeit zumutbar sind, aber das ist nur unsere Meinung, mehr nicht
Die Ausnahme wird in 74 FeV geregelt. Die Zumutbarkeit ist eine Fallentscheidung, welche von Region zu Region unterschiedlich sein kann, aber in keinem einzigen Merkblatt geringer als 1,5 h aufgeführt ist.
Hier sind es sogar 2: http://www.neustadt.de/Dox.aspx?docid=2052cace-602c-4cc1-a074-af63fa42bc6c&orgid=7bf5ad58-36f0-4bfe-a132-b30caaa7291e
Einwände?
Die Ausnahme wird in 74 FeV geregelt. Die Zumutbarkeit ist eine Fallentscheidung, welche von Region zu Region unterschiedlich sein kann, aber in keinem einzigen Merkblatt geringer als 1,5 h aufgeführt ist.
Hier sind es sogar 2: http://www.neustadt.de/Dox.aspx?docid=2052cace-602c-4cc1-a074-af63fa42bc6c&orgid=7bf5ad58-36f0-4bfe-a132-b30caaa7291e
Und das ist nur die Wartezeit... Einwände?
und wo steht in Paragraf 74 FeV was von 1-2 Std?
wie ich schon sagte, das ist nirgends per Gesetz geregelt und wird von Bundesland zu Bundesland und Fall zu Fall anders entschieden.
Einwände? :-)
Das Gesetz regelt die Ausnahme. Die Zumutbarkeit ist Sache der jeweiligen Verwaltungsbehörde. In keinem Merkblatt oder anderen Quellen habe ich niedrigere Zumutbarkeiten als 1,5h gefunden.
Zufrieden? Einwände?
Das Gesetz regelt die Ausnahme.
das Gesetz regelt nur, dass es diese Ausnahme gibt, mehr steht da nicht drin
Die Zumutbarkeit ist Sache der jeweiligen Verwaltungsbehörde.
nichts anderes schreibe ich dir schon die ganze Zeit
In keinem Merkblatt oder anderen Quellen habe ich niedrigere Zumutbarkeiten als 1,5h gefunden.
es gibt auch noch andere Gründe für die Sondergenehmigung als nur die zumutbare Fahrtzeit, lese doch mal deine Verordnungen genauer durch
Zufrieden? Einwände?
ich klinke mich aus, du kapierst es anscheinend nicht
Doch, da steht noch einige mehr drin, wird doch mal einen Blick hinein.Und doch, genau um die Zumutbarkeit geht es im konkreten Fall.Insbesondere die Fahrtmöglichkeit und -Dauer sind hierbei wichtige Kriterien. Schließlich wurde danach gefragt.
Dass dies einer Fall zu Fall Entscheidung unterliegt ist unumstößlich, sie resultiert aber aus einem Gesetz (74 FeV).
Auch die notwendige MPU (auch eine Vorgabe) resultiert aus FeV.
Machste nix dran...:-)
Das geht dann, wenn man entweder zu weit weg "vom Schuss" wohnt bzw. öffentliche Verkehrsmittel nicht erreichbar wären, oder man Arbeitszeiten hat, bei denen es "umzumutbar" wäre, den ÖPNV zu nutzen -------> ein Freund von mir hat diesen Führerschein gemacht; er fing um 9.30 Uhr das Arbeiten an & mit dem einzigen Bus ab seinem Wohnort wäre er um 7.00 Uhr dortgewesen.. insofern hat er den Führerschein mit 17 machen dürfen, es war aber ein teurer Behördenaufwand & er durfte auch wirklich nur bis zur Arbeit und zurück fahren.
Hallo
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2008-Texte/fpx-08-10-536-BF17.htm
Rein theoretisch ist eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar.
Seit Einführung des BF17 scheint mir da die Vorgehensweisen der Fahrerlaubnisbehörden regional unterschiedlich zu sein, sodass es das beste ist, wenn Du einfach mal konkret unverbindlich bei der für Dich zuständigen FeB anfragst
Tendenziell sind die Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung jedoch recht hoch.
Reine Bequemlichkeit genügt nicht, sodass ggf. auch eine deutlich verlängerte Fahrzeit inkauf genommen werden muss.
Auch wirst Du darlegen müssen, weshalb Alternativen, wie bspw. die Fahrt mit einem Roller oder eine vorübergehde Unterkunft in der Nähe des Ausbildungsplatzes, nicht in Betracht kommt.
(§11 Abs. 3 FeV)
Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,
Die entsprechende MPU kostet 126,14€.
Ich musste damals nen Antrag beim Landratsamt stellen. ..
Und wie schon geschrieben diese medizinisch psychologische Untersuchung machen.
Außerdem wollten die noch ein polizeiliches Führungszeugnis und ich musste die Fahrpläne kopieren und einreichen. ...
Aber wie schon geschrieben. ... is n paar Jährchen her. Keine Ahnung wie das heute geregelt ist.
Hallo.
Ich durfte damals auch meinen Führerschein mit 16 machen und mit 17 alleine zur Schule und zur Ausbildungsstätte fahren, da diese zwar mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar waren allerdings nicht zu meinen Arbeitszeiten. Ich musste damals eine Mpu machen und es hat auch einiges gekostet. Ist allerdings schon 12 Jahre her.
Vor 12 Jahren gab es BF17 doch noch gar nicht, oder?
Wie hast Du eine solche Genehmigung denn bekommen?
Hat nichts mit BF 17 zu tun.
Das beantwortet meine Frage nicht. Wie also konntest du hierfür eine Genehmigung bekommen?
Wie also konntest du hierfür eine Genehmigung bekommen?
indem er auf die Fsst gegangen ist und den Antrag gestellt hat
Das beantwortet meine Frage nicht.
doch, denn du fragtest:
Vor 12 Jahren gab es BF17 doch noch gar nicht, oder?
ist doch eine Frage, oder?
Ja, das ist eine (!) Frage. Die andere lautete:
Wie hast Du eine solche Genehmigung denn bekommen?
Die bloße Antragsstellung verrät nichts (!) über die Begründung und nach welchem Gesetz zugunsten des Antragsstellers entschieden wurde.
Ich wiederhole also:
Die gestellte Frage blieb unbeantwortet... :-)
Die bloße Antragsstellung verrät nichts (!) über die Begründung und nach welchem Gesetz zugunsten des Antragsstellers entschieden wurde.
es gibt auch kein Gesetz das das regelt!
Die gestellte Frage blieb unbeantwortet... :-)
jetzt hast du deine Antwort:-)
Das ist Unsinn, und das weißt Du auch.
Zum einen muss es eine gesetzliche Grundlage für eine Sondergenehmigung geben (Beispielsweise FeV), und nachwievor wurde nicht beantwortet, welcher Antrag basierend auf welcher Grundlage gestellt wurde.
Die Frage bleibt unbeantwortet.
ja ich muss morgens 1,5 stnden fahren und mittags das gleich zurück. wenn sich dann noch was verpsätet so das ich mein Anschlussmöglichkeit verpasse dann fahre ich fast 4 stunden am Tag reicht das?