Mit 16 um 23.00 von Polizisten nach Hause gebracht, welches Recht sagt das?

9 Antworten

Mit 16 und 17 darfst du vom Gesetz her sogar in Discos usw zu sein. Einfach im Freien dich aufhalten, das darfst du jederzeit.
Nächstes Mal fragst du ganz einfach mal, was die gesetzliche Grundlage ist, sie sollen dir mal das Gesetz und den entsprechenden Paragraphen nennen. Es gibt leider auch Polizisten, die hier noch eine ganz falsche Information haben.

Einfach im Freien dich aufhalten, das darfst du jederzeit.

Endlich kann ich mal jemandem ein DH geben!

Nächtliches Ausgehverbot für Jugendliche? - Es gibt keine nächtliche Ausgehsperre für Jugendliche.

Aus "Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer".

Allerdings darf sich ein Jugendlicher nicht überall aufhalten, zumindest nicht ohne Aufsichtsperson, teilweise auch dann nicht:

§ 4 Jugendschutzgesetz (Gaststätten) § 5 Jugendschutzgesetz (Tanzveranstaltungen)

Es gibt keine gesetzliche Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche nach 22 oder 24 Uhr. Verboten ist lediglich der Aufenthalt an bestimmten jugendgefährdenden Orten wie Kneipen oder Clubs.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich zwischen 5 und 23 Uhr ohne Aufsciht in Gaststätten aufhalten, wenn sie dort etwas essen oder trinken wollen. Allerdings dürfen sie nur so lange bleiben, wie sie zu Hause für die Mahlzeit oder das Getränk gebraucht hätten. Nach etwa einer Stunde müssen sie also wieder gehen. 16- und 17-Jährige dürfen dagegen bis 24 Uhr bleiben und müssen nach einem Getränk oder einer Mahlzeit auch nicht schon wieder gehen.

Ausnahme: Reisen

"Eine Reise im Sinne des § 4, Abs. 2 ist die nicht nur unerhebliche Fortbewegung von der Wohnung."

Grundsätzlich haben aber die Erzeihungsberechtigten das letzte Wort. Wenn die sagen, Du gehst nicht nach 22:00 Uhr raus, dann must Du das befolgen.

Quelle: http://www.cosmiq.de/qa/show/3076451/Wie-lang-darf-ich-jetzt-wirklich-offiziell-nach-dem-Gesetz-allein-draussen-bleiben-wenn-ich-14-bin-Muessen-da-die-Eltern-noch-was-extra-bestaetigen-Wie-sieht-das-ganze-im-hellen-Sommer-aus/

meine eltern haben es ja erlaubt gehabt....nur die polizisten hatten gemeint dass ichmich nur bis 22 uhr dort aufhalten dürften

@rossger

Durchaus denkbar - Parkordnungen kannst du doch lesen, oder?

G imager761

Zur Gefahrenabwehr kann dir die Polizei einen Platzverweis erteilen und wenn die den Eindruck haben, dass das nicht ausreicht, auch gleich nach Hause fahren. Geregelt ist das in den Polizeigesetzen der Länder. Der Schutzmann vor Ort entscheidet! ob und wie sehr eine Gefahr für dich oder die Allgemeinheit besteht. dass äs bei euch chillen heißt, ist bei der Polizei (vermutlich) Saufgelage und Sachbeschädigung ; - )

Das traurige ist das viele Menschen ihre Rechte gegenüber der Polizei nicht kennen und deren Anweisungen blind folgen, mich haben sie damals erst in ruhe gelassen als ich nach der rechtlichen Grundlage für ihr Handeln gefragt habe, da wussten die auch nicht weiter ;) Alle Personen die Jugendliche sind (älter als 13) dürfen mit erlaubnis der Eltern solange draußen bleiben wie sie wollen, eine freundin von mir hat mal einen Polizisten getasert weil er sie nach Waffen durchsucht hat ohne ihr einverständnis. sie hat zwar ärger bekommen aber... der Polizist hatte es echt verdient. :) bloß keine Angst vor der Polizei, kenne deine Rechte und bestehe darauf!

Ich bin 17 Jahre und war im Park auf einer Bank am Chillen mit ein paar anderen.

Wenn Alkohol geflossen ist oder die Befürchtung besteht, dass ihr Mist bauen könntet und euch was passieren kann, darf euch die Polizei zur Gefahrenabwehr nach Hause bringen.

So ganz brav habt ihr euch wohl nicht verhalten. Im Park? Um 23 Uhr? Bei diesen Temperaturen? Mit 16/17?

@GoetheDresden

Im Park? Um 23 Uhr? Bei diesen Temperaturen? Mit 16/17?

Das ist noch keine Rechtfertigung.