Mit 16 schwanger und ohne Erlaubnis der eltern mit dem kindsvater zusammen ziehen ( volljährig)?

6 Antworten

Ohne Einwilligung der Eltern kannst Du nichts machen - weder irgendwelche Verträge unterschreiben noch weitreichende Entscheidungen treffen.

Wenn wirklich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, kümmert sich das JA und Du wirst um das Mutter-Kind-Heim nicht rumkommen. Ich halte das aber auch für eine gute Idee. Dort lernst Du alles, was Du wissen musst und wirst gerüstet für das Leben mit Kind.

Wenn Deine Eltern einverstanden sind, könnt ihr aber auch zusammen ziehen und das JA hat weiter ein Auge drauf.

Wenn das JA keinen anderen Vorschlag machen will/kann, dann wird nichts anderes gehen.

Denn entweder hat dein Vater für dich das Aufenthaltsbestimmungsrecht; dann entscheidet er wo du wohnst.

Oder du bittest das Jugendamt dich in Obhut zu nehmen; dann entscheiden die, wo du wohnst (solange bis das Familiengericht entscheidet; aber das entscheidet zu 90% wie das JA empfiehlt, womit dann wiederrum im Prinzip das JA entscheidet).


Hast also leider nur die Wahl zwischen Vater und Heim.

Vielleicht beim JA nochmal nachfragen, wie deren zeitliche Vorstellungen sind.

Denn du bist 16; spätestens in 2 Jahren kannst du sowieso wohnen, wo du willst; da sollte doch sowieso schon ins Auge gefasst werden, wie lange du in den Heim bleibst.

Vielleicht lassen die sich ja davon überzeugen, dass du - wenn du mit deinem kind gut zurecht kommst - und der KV regelmäßig besucht und sich interessiert zeigt da nur 6 Monate bleibst. Frag einfach nochmal nach und sprich darüber.


Versuche zu vermeiden, dass JA als Feinde zu sehen, und versuche freundlich zu bleiben.


Denn rechtlich ist es so, dass bis 18 entweder dein Vater in gewissem Maße das Sagen über dich hat oder das JA; es gibt kein drittes; also solltest du zu letzteren ein gutes Verhältnis haben, wenn es schon zu ersterem nicht so gut zu sein scheint.

Wie gesagt, solange du dein Kind gut versorgst, können sie dich noch maximal 2 Jahre nerven (bzw. weniger, wann immer halt dein 18. ist).


Ergänzung:

Einziger wirklicher Ausweg wäre eine Heirat; da du noch nicht 18 bist, müsste dein Vater zustimmen; wenn der nein sagt, könntest du beim Familiengericht beantragen, dass das ersatzweise einwilligt; aber widerrum wird das Familiengericht da auch das JA fragen; weshalb du nicht drumrumkommst zum JA einen guten Draht zu haben; und das heißt eben, dass du eben dir ein bißchen von dem gefallen lassen musst, was sie von dir wollen.

Ggf. lohnt es sich vielleicht nachzufragen, wie die zum Thema stehen, dass du jetzt erstmal 6 Monate in das Heim gehst und danach zum KV ziehst bzw. den gleich heiratest; wenn der KV keine Katastrophe ist, fänden die beim JA sowas vielleicht ok.

Da du noch nicht volljährig bist, kannst du das nicht entscheiden. Die Entscheidung obliegt also deinem Vater oder (wenn du nachweisen kannst, dass der nicht erziehungsfähig ist) beim Jugendamt. Wenn die also nicht damit einverstanden sind, dass du mit deinem Freund zusammen ziehst, wird das wohl nichts.

Also eigentlich könntet ihr zusammenziehen aber da du nicht volljährig bist hat dein Vater das Recht dich wieder nach Hause zu holen

Auch da müssten die Eltern zustimmen ;)

@sozialtusi

Klares NEIN!
Lies mal im Gesetz: (Auszug)


§ 1303 BGB Ehemündigkeit

(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf
der Antragsteller zur Eingehung der Ehe
_nicht_mehr_ der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

Der Familienrichter entscheidet anstelle der Eltern. Es muss nur beim Familiengericht ein Antrag gestellt werden.
Alles klar?