Mit 16 rausgeworfen, was nun?
Mir ist bewusst dass Jugendlicher oder Teenager eine altersgemäßere Bezeichnung wäre, ich werde aber Kind schreiben weil es kürzer ist.
Situation :
Lebt bei einem Elternteil, geht regelmäßig aufs Gymnasium, ist nie sitzen geblieben, hat nie Kontakt mit Drogen gehabt oder ist sonst wie auffällig geworden. Hält sich auch immer an die Regeln.
Wie würde es in diesem Fall weitergehen? Es wäre von meinem Blickwinkel aus am naheliegendsten zum dem anderen Elternteil zu ziehen.
Dürfte das Kind seinen Besitz (Bücher, Anziehsachen, Bett usw.) mitnehmen oder kann der Elternteil das behalten? (Wie wäre das im Gesetz geregelt?) Muss der andere Elternteil (von wo das Kind weggezogen wäre) vom Gesetz aus irgendwelche Unterhaltszahlungen tätigen? (Bzw. In welcher Höhe?)
Wenn der andere Elternteil das Kind nicht aufnehmen möchte und das Kind so bei keinem der beiden Eltern bleiben würde, käme es dann ins Heim oder gibt es weitere Optionen? (Könnte das Kind dorthin seine Sachen mitnehmen, wird ihm etwas bereit gestellt und wie wäre der Unterhalt jeweils geregelt?)
Wie würde es in beiden Fällen weitergehen sobald das Kind volljährig wird? Könnte das Kind sein Abitur normal zuende machen oder sollte es sich eine Arbeit suchen? Wenn es das Abi hätte, könnte es dann normal eine Lehre/Ausbildung/Studium ect. durchlaufen?
3 Antworten
das kommt jetzt auf die dringlichkeit an! wurde der teenie schon rausgeworfen? falls ja....zur polizei gehen....sachverhalt schildern und die haben dann die "not-kontakt-nr." zum jugendamt! ist ja wochenende! dann kommt ein ja-mitarbeiter und klärt die situation...u.u. kommt der teenie in eine notunterkunft, damit er nicht auf der strasse leben muß! im nachgang kann nur das jugendamt vermitteln...lösungen aufzeigen oder gar eine herausnahme veranlassen!
Eine Elternteil kann nicht einfach ein Kind weggeben, ohne das geregelt ist, was mit dem Kind passiert!
Das Jugendamt müsste eingeschaltet werden und das kann die ganze Sache dann auch regeln!
Wenn die Situation so ist,wie du sie schilderst, geht da ohne das Jugendamt gar nichts.
Das wäre der erste Ansprechpartner.