Mit 150 Gramm Marijuhana erwischt in Bayern

5 Antworten

Bei 150g kann man bei normer Qualität bereits von einer "nicht geringen Menge" ausgehen. Bei 18jährigen kann schon Erwachsenenstrafrecht angewandt werden, da betrüge die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe. http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29a.html

Bei Jugendlichen ist hier in jedem Fall auch mit einer Jugendstrafe (Knast für Jugendliche) zu rechnen, die zwischen 1-2 Jahren liegen würde. Bei Ersttätern wäre damit zu rechnen, daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Dabei gilt nicht die 150g als Richtwert welche Strafe sondern der reine Wirkstoff THC in g.

Bleibt er unter 7.5 g dann sind von Geldstrafe bis zu 90 Tagessätze die Rede. Dieses wird als Vergehen bestraft.

Alles über 7,5g reinem Wirkstoff Mindeststrafe 90 Tagessätze bis hin zu maximal 2 Jahre.

Jetzt unter dem Gesichtspunkt Jugendstrafrecht, Jugendarrest oder eine Jugendstrafe.

Obengenannten Zahlen sind vom Erwachsenenstrafrecht.

Hallo!Ich kann nur sagen das in Bayern sind die Richter sehr schlech umgehen mit die Leute die erwischen von Polizei mit Drogen.Du brauchst gute Anwalt und besser wenn er lebt und arbeitet in Bayern,falls du kommst aus andere Wohnort.Viel Glück!

Als Ersttäter wahrscheinlich Bewährungsstrafe, da wohl mehr als 7,5g THC. Anwalt nehmen !!! Viel Glück.

gern hahah :D wie würde es aussehen? jugendkanst oder sozialarbeit? und wie steht es dann bei bewerbungen undsowas