Mit 15 ein Konto eröffnen mit einem Elternteil?
Kann man mit 15 Jahren ein Konto eröffnen, indem nur einer der beiden Eltern dabei einwilligt? Oder muss man beide Eltern dabei haben?
7 Antworten
Es müssen beide Elternteile unterschreiben. Oder ein Elternteil ist allein erziehungsberechtigt.
Dann reicht eine Unterschrift.
In der Regel ist es ausreichend wenn ein Elternteil dabei ist + Ausweis des anderen und die Unterschriften nachgeliefert werden. (In der Regel. gibt auch Banken die bestehen darauf dass beide da sind. der Bankangestellt muss immerhin unterzeichnet dass er die Legitimation geprüft hat)
Bei mir ging das damals nur mit der Einwilligung beider Elternteile. Allerdings waren sie nicht persönlich bei der Bank, sondern konnten das via Fax regeln. So kam ich damals zu meinem Konto.
Wenn deine Mutter/Vater alleinerziehend ist reicht natürlich der/die Erziehungsberechtigte. Wenn beide Elternteile Erziehungsberechtigt sind, müssen beide mitkommen.
Da du mit 15 sowieso nur ein "Taschengeldkonto" auf Guthabenbasis bekommst, reicht ein Elternteil.
das eine hat mit dem anderen ÜBERHAUPT nichts zu tun.
Nur einer ist Erziehungsberechtigt.