Mit 14 über 200 Euro ausgeben?

18 Antworten

Der berühmte Taschengeldparagraph - Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen

Vom berüchtigten Taschengeldparagraph hat mit Sicherheit fast jeder schon einmal gehört. Doch was verbirgt sich eigentlich dahinter? Der Taschengeldparagraph befasst sich mit der Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen. Normalerweise gilt in Deutschland, dass Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind. Das bedeutet, wenn Kinder etwas einkaufen, ist der Kauf ohne Zustimmung der Eltern nicht rechtswirksam. Eltern können dann vom Käufer nachträglich verlangen den Kauf rückgängig zu machen und das Geld zurückfordern. In der Praxis wäre es jedoch recht unpraktikabel, wenn selbst kleine Einkäufe von Kindern ohne Zustimmung der Eltern rechtlich in der Schwebe wären. Deshalb gibt es den Taschengeldparaph.

Taschengeldparagraph - § 110 BGB

Zu finden ist der Taschengeldparagraph in § 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Taschengeldparagraph besagt, dass ein von Kindern getätigter Kauf auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten rechtswirksam ist, solange das Kind den Kaufpreis mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten überlassen wurden, bezahlen kann. (...) http://www.taschengeldparagraph.com/

Nein kannst du nicht!! Das was hier manche schreiben ist absoluter Unfug. Da du nicht volljährig bist gibt es ein Gesetz dass besagt: taschengeldparagraph. Ich studiere das. Heißt du darfst nur Käufe im Rahmen deines Taschengeldes Kaufen. Für alles andere müssen deine Eltern entweder dabei sein oder dir eine Unterschrift geben. Sonst ist das ganze schwebend unwirksam. Wenn deine Eltern das nicht wollen können sie das nämlich aufgrund dessen dass du nicht 18 bist einfach zurückgeben und das Geld verlangen und der Laden kann zudem noch echte Probleme kriegen! Nimm deine Eltern einfach mit.

in dem sogenannten Taschengeldparagrafen steht nciht einmal das Wort Taschengeld drin. Es steht da drin lediglich, das der Vertrag mit eigenen Mitteln bewerkstelligt werden muss. Und dies liegt im oben genannten Fall eindeutig vor.

Lies dir doch selbst mal den §110 des BGB durch.

@cat64k

vielleicht solltest du besser irgendwas anderes studieren.

Ich weiß sehr wohl wovon ich rede Sie darf nur Käufe im Rahmen ihres Taschengeldes tätigen sind in dem Alter lt. Gesetzgeber ungefähr 20-30€.. Alles was drüber liegt sprich erspartes, Geld aus einer Schenkung etc darf nicht über dieser Grenze liegen, für so große Käufe gilt dass er schwebend unwirksam ist solange die Eltern es nicht genehmigt haben. Nicht umsonst sind hier auch Leute in ähnlichen Alter die bei einer solchen Summe ihre Eltern anrufen müssten und der Verkäufer sich vergewissert dass es alles rechtens ist.

Es kommt auf den Verkäufer an, wenn du Glück hast, klappt es, wenn du Pech hast, wird er erst deine Eltern anrufen, ob sie damit einverstanden sind. Es könnte ja sein, dass du das Geld gestohlen hättest, oder deine Ersparnisse einfach auf den Kopf hauen möchtest.

Du kannst soviel ausgeben wie du willst und kannst

Nein gibt es nicht aber der Kassierer muss dir das nicht verkaufen (soweit ich weiß)