mit 14 Jahren betrunken nach 22 uhr von Polizei erwischt Welche Folgen?

10 Antworten

Du bekommst keine Anzeige. Im besten Fall haben sie kostenlos Taxi gespielt, das machen die schon mal.

Evtl. bekommen deine Eltern einen Brief oder einen Besuch vom Jugendamt.

Allzu oft solltest du dich nicht erwischen lassen.^^

Also erst mal..ein "Ausrutscher" mit 2 Promille? Najaa ich glaube deine Etern haben dir da schon genug gesagt.. Ich glaube ein Busgeld wird schon drin sein. Wer sollte dich denn anzeigen? Gibt doch kein Grund dafür. 'ne Anzeige gibt's nur wenn du dich strafbar gemacht hast. Das war ja keine Straftat.

Holger4712  22.06.2013, 22:53

Nochmal Geld für'n Bus, hat er doch schon bekommen.

magni64  22.06.2013, 22:53

was habt ihr immer mit "Busgeld"? Ist von der Polizei heimgebracht worden, nicht vom Bus!

Oder sollte hier grad keiner wissen, wie man Bußgeld schreibt?

Alkohol zu trinken ist nicht strafbar. Allerdings hat sich derjenige strafbar gemacht, der dir Alkohol gab. Der muß mit einer Anzeige rechnen. Das Jugendamt wird dich einbestellen und befragen, woher du den Alkohol hattest. Und die werden sich mit einem "Weiß nicht" nicht zufriedengeben.

Ansonsten ist mit amtlichen Folgen nicht zu rechnen.

Tq4IsTheBest 
Fragesteller
 22.06.2013, 22:50

und was ist wenn ich ihnen nicht sagen möchte von wo ich den Alkohol herhabe?

Holger4712  22.06.2013, 22:53
@Tq4IsTheBest

sag, du kannst dich nicht dran erinnern, oder ihr habt einfach jeden vor einem Supermarkt angelabert oder oder.

Die Wahrscheinlichkeit, dass du dort hin-zitiert wirst, sehe ich eher gering an. Die "", dass du das gefragt wird, noch geringer.

magni64  22.06.2013, 22:57
@Holger4712

die Wahrscheinlichkeit liegt bei geringen 100%. Das ist natürlich lächerlich gering. Die Polizei gibt die Daten dem Jugendamt weiter und die laden nicht ein in diesem Fall, sondern die laden vor. Und da muß man hin.

Das weitergeben von Alkohol an minderjährige ist eine Straftat. Das wird verfolgt. In diesem Fall ist das Jugendamt zuständig und übernimmt die Ermittlungen. Und die wollen wissen, mit wem man unterwegs war und woher der Alkohol kam.

Mit 14 2pro mile, respekt wenn du nicht seit du 12 bist , kampftrinker bist dann warst du bestimmt stock besoffen. Du hattest eindeutig Glück (wie kann man sich nur um 22Uhr erwischen lassen), nein spaß bei seite. Bis erst 17 wurde schon oft erwischt nur von der Polizei ist gefährlich. Wenn dir sowas nicht nocheinmal passiert und deine eltern gechillt sind passiert dir rein gar nichts (war bei miro so)

Tq4IsTheBest 
Fragesteller
 22.06.2013, 23:00

Naja meine Eltern sind ziemlich sauer aber ist nicht wirklich wichtig vorallem wenn jetzt Garnichts mehr passiert ist es mir ziemlich egal ich will nur nicht das sie wegem mir irgendwelche Probleme bekommen und ich war ziemlich betrunken aber es ging eig. noch ich konnte noch gradeauslaufen denke ich^^ aber ich weiß auch nicht wie mir das passieren konnte aufeinmal waren 2 Polisten vor meiner Gruppe und wir alle wussten das wir jetz Probleme kriegen sind naja.....es gibt Leute aus meiner Gruppe bei denen ist es viel schlimmer^^

Holger4712  22.06.2013, 23:11
@Tq4IsTheBest

haben die dich überhaupt pusten lassen?

magni64  23.06.2013, 08:13
@Tq4IsTheBest

Also, deine Eltern werden da keinen Ärger bekommen. Die Polizei und das Jugendamt (das von der Polizei automatisch informiert wird) wissen, daß man über Teenager nicht ständig die Aufsicht haben kann. Sie haben zwar die Aufsichtspflicht und die Verantwortung, aber das geht eben nur in einem gewissen Rahmen.

Das einzige das passiert, ist eine Vorladung beim Jugendamt, wo man mit dir evtl. über Alkohol spricht und dich sehr dringlich befragt, woher der Alkohol kam. Meine Tochter (kam mit 2,2 durch Polizei ins Krankenhaus) hatte dann eine Freundin angegeben, die 16 war. Die Freundin hatte ihr das erlaubt weil sie meinte, daß ihr da wohl nichts passiert. Kam auch nichts, weil sie eben alt genug ist, Bier und Wein zu kaufen, aber auch minderjährig. Einen über 18 hätte es allerdings böse erwischt und wenn sie es im Laden selber bekommen hätte, wär der Verkäufer dran gewesen.

Allerdings bin ich überzeugt, daß wenn du behauptest da wären Leute vor der Tanke gestanden (bei uns gibts so eine) die getrunken haben und einer von denen hätte für euch eingekauft - du kennst ihn nicht - können die da garnichts machen.

Tq4IsTheBest 
Fragesteller
 24.06.2013, 14:21
@Holger4712

ja haben sie genau 2,0 pro mille

Also erstmal, wie inkompetent kann man sein mit 14 schon zur Flasche zu greifen ....

Zweitens, ja das wird rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen da du Alkohol getrunken hast und noch Minderjährig bist. Da du 14 bist, bist du straffmündig und deine Eltern haften nicht mehr dafür. Allerdings kann in solchen Fällen das Jugendamt von seiten des Gerichtes oder der Polizei aus informiert werden, dass sich dann natürlich um den Fall kümmert und somit deine Eltern doch involviert. Wie du siehst hast du Mist gebaut und ich hoffe dass du ne saftige Strafe bekommst wahrscheinlich nur ne Verwarnung aber so is der Staat nunmal.

Tq4IsTheBest 
Fragesteller
 22.06.2013, 22:56

Zur Flasche greifen....ICH HABE DOCH GESGT NERV MICH NICHT MIT SOWAS und ja ich weiß was für Mist ich gebaut habe aber weil mir so etwas 1 mal passiert soll ich deiner Meinung nach eine hohe Strafe bekommen? Ziemlich Verbittert schätze ich

Holger4712  22.06.2013, 22:59

Schön, dass du schon Fremdwörter kennst, jetzt musst du nur noch ihren Sinn ergründen?

http://de.wiktionary.org/wiki/inkompetent

magni64  22.06.2013, 23:05
@Holger4712

Holger4712, was erwartest du denn? Behauptet doch auch, Eltern müßten für 14jährigen Nachwuchs nicht mehr haften...

Felix125H  22.06.2013, 23:03

Du hast dass Jugendschutzgesetz missverstanden. Es bestraft nicht die Kinder, weil die nicht dagegen verstossen können. Es können nur dritte dagegen verstossen, wenn sie z.B den Alkohol weitergeben, oder wenn sie den Einlass zu nicht altersgerechten veranstaltungen erlauben.

magni64  22.06.2013, 23:10
@Felix125H

die können wohl verstoßen, aber es gilt das Verursacherprinzip und danach wird der bestraft, der minderjährigen den Verstoß gegen die Jugendschutzgesetze ermöglicht hat.

So ähnlich wie man allgemein nicht für Drogenkonsum an sich bestraft wird. Bestraft werden Straftaten im Zusammenhang damit und die Lieferanten.