Mit 0,62 Promille von Polizei angehalten - nun Bußgeldbescheid
Hallo! Ich wollte euch fragen, ob es Sinn macht gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Ich wurde vor einiger Zeit mit 0,62 Prom. angehalten. Mir wurde auf der Polizeiwache Blut abgenommen und nun wurde der Bußgeldbescheid zugestellt. Es heißt, dass ich eine OWi begangen habe mit 0,62 P. und für einen Monat meinen Führerschein abgeben muss sowie eine Geldstrafe von 408,21 EUR bezahlen soll. Weiterhin 4 Punkte in Flensburg. Kann man hiergegen einen Einspruch einlegen und gewinnen? Wenn ja, welche Begründung sollte man wählen? Ist es sinnvoll die "Blutabnahme" in Frage zu stellen? Gibt es weitere Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Es wäre nett, wenn ich bald von euch hören würde! Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Widerspruch einlegen kannst Du immer, aber die Beweislast gegen Dich ist erdrückend. Bei einer Verhandlung wird - wenn keine neuen Fakten vorgetragen werden, die Einfluss auf das Strafmaß hätten - nur der Bescheid gegen Dich bestätigt, und Dir die Kosten des Verfahrens zusätzlich auferlegt. Moral: Zahle und lerne daraus.
Zunächst einmal: Eure Antworten mit "Selber Schuld" könnt ihr euch sparen - danach habe ich nicht gefragt! Ich hatte 3 Bier auf einen Abend verteilt getrunken und nix gegessen - zudem bin ich nicht sonderlich groß und sehr schlank - daher die 0,62 Promille! Ich denke, dass es weit Schlimmeres gibt, als dieses "Vergehen"! Bedenkt, dass man bei 0,5 Prom. noch fahren darf, also war ich knapp drüber! Daher: Kommt mal runter von euren Tripp von!!! Ich habe euch um eine qualifizierte und vorallem OBJEKTIVE Antwort gebeten - aber offenbar hat dies nur einer von euch erkannt (FordPerfect). Ich bitte euch nicht so zutun, als hätte ich jem. umgebracht oder geschändigt, dann hätte ich diese Reaktion verstanden! DANKE und Tschüss!
Du ärmste....wie ist es dir ergangen? Mir ist im november das gleiche passiert. Nur mit dem unterschied das ich blasen musste.
Da hast du "Gott sei Dank" keine Chance,denn Strafe muss sein.