Missbrauch von Kindern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was die Fotos betrifft: Daten können von einer Festplatte (auch das Handy hat eine Festplatte) nur 100%ig sicher gelöscht werden, wenn man entweder die Festplatte zerstört oder die Daten löscht UND danach die Festplatte komplett (!) überschreibt (z. B. mit irgendwelchen Sinnlosdaten zumüllt). Löscht man die Daten einfach nur, wird nur der Verweis auf die Daten (grafisch mit den Ordner- und Dateisymbolen dargestellt) gelöscht aber die Daten selbst werden nicht gelöscht und können mit speziellen Programmen (welche auch die Polizei besitzt) wiederhergestellt werden, sofern danach neu hinzugekommene Daten nicht rein zufällig auf die selbe Speicheradresse gesetzt wurden wie die gelöschten Daten (wozu du schon großes Glück haben müsstest). Ob das aber irgendeine Rolle für die Strafe spielt, ist die Frage. Denn dass du es gemacht hast, steht ja so oder so fest. Dass du es gleich zugegeben hast und Reue zeigst, wird wohl zu deinen Gunsten ausgelegt werden, ebenso falls du noch nicht vorbestraft wirst. Außerdem wirst du mit 17 nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und was du auf jeden Fall machen solltest, ist, dich dafür einzusetzen, dass das betroffene Mädchen keine Aussage vor Gericht machen muss. Ins Gefängnis wirst du wohl nicht müssen. Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit halte ich für am wahrscheinlichsten, eventuell noch Bewährungsstrafe und in einem Zivilprozess dann eventuell noch eine Entschädigungszahlung an das Opfer. Womöglich wirst du nicht mal als vorbestraft gelten. Aber drauß lernen und nie wieder machen! Ich bin kein Jurist, würde aber mal vermuten, dass man dich bei einem zweiten sexuellen Vergehen wegsperren wird. Womit ich mich nicht auskenne sind Berufsverbote. Ich persönlich (ohne zu wissen, ob es so ist), könnte mir nach meinem gesunden Menschenverstand gehend, vorstellen, dass du ein Berufsverbot im sozialen Bereich bekommst oder zumindest nie mehr mit Kindern arbeiten darfst (also Erzieher oder Lehrer).

Danke Sehr:3!

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html#:~:text=(1)%20Wer%20sexuelle%20Handlungen%20an,bis%20zu%20zehn%20Jahren%20bestraft.

10 Jahre wirst wohl nicht bekommen ins Besondere da Jugendstrafrecht angewendet werden würde. Aber wenn du nen strengen Richter erwischst, dann gehst du Seife aufheben für paar Monate

So ein Unsinn. Dafür bekommt kein Ersttäter eine Jugendstrafe.

@Ronox

nö ist kein Unsinn hab mal bissel genauer nachgesehen Mindeststrafe in dem Fall 6 Monate, Max bei Jugendstrafrecht 5 Jahre. So heißt selbst wenn der Richter beide Augen + Hühneraugen zudrückt 6 Monate gehts mindestens ab.

@yamat501

Dann hast du falsch nachgesehen. Das Jugendstrafrecht schreibt nämlich keine „Mindeststrafen“ vor.

@Ronox

sieht der BGH anders

@yamat501

Seit wann ist der BGH der Gesetzgeber? Es gilt das JGG. Hier wird keine Jugendstrafe ausgesprochen werden. Wenn er Glück hat, kommt er sogar mit einer Ermahnung/Verwarnung davon.

Wirklich! Das musst du auch wirklich bereuen! Wie kommt man überhaupt auf so eine Idee?! Das arme Mädchen war doch erst 12! Ich wurde auch schon mit 12 von viel älteren Typen angesprochen und angeschrieben. Das hat mich damals schon verwirrt und ich wusste auch nicht wirklich, dass das überhaupt nicht ok ist. Wenn ich jetzt angeschrieben werde und der ältere Typ reagiert nicht auf mein alter versuche ich ihm irgendwie klar zu machen, dass das extrem falsch ist. Denk bitte wirklich stark darüber nach was du wirklich mit diesem armen Mädchen gemacht hast und ihr mental angetan hast. Tu das nie wieder!

Ich hoffe so sehr das du deine Tat wirklich zu tiefst bereust und das es nie wieder, nie wieder! vorkommt. Du wirst für deine Tat Rechenschaft ablegen müssen. Wie hoch die Strafe sein wird, wirst du früh genug erfahren.

Am besten hättest du gar nichts gesagt bzw. gedacht zu haben, dass sie mindestens 14 sei.

Aber auch so wird vermutlich nicht viel passieren. Ich gehe aber davon aus, dass der Jugendrichter dir einen kleinen Denkzettel verpassen wird.

Ich wollte einfach nur ehrlich und zur Tat stehen

@PaulPrinte

Kann man machen, wenn man das als Tugend erachtet. Wird sich hier aber zu deinen Ungunsten auswirken. Wie auch immer, da gibt es deutlich schlimmere Straftaten. Zu viele Sorgen würde ich mir nicht machen.

@Ronox

Also denkst du das eine Haftstrafe eher weniger der Fall ist?

@PaulPrinte

Nein, eine Haftstrafe käme ohnehin nur als Jugendstrafe im Bereich des Jugendstrafrechts in Betracht. Eine Jugendstrafe bekommst du als Schwerverbrecher. Das höchste der Gefühle wäre hier ein kurzer Jugendarrest, aber auch das halte ich für unwahrscheinlich. Da die Jugendrichter im Bereich des Jugendstrafrechts relativ frei sind, kann man das aber schlecht vorhersehen. Kann auch nur eine Verwarnung bei rauskommen.

@Ronox

Danke... kann jetzt bisschen besser bis zur Verhandlung schlafen

@Ronox

Nein, wird sich zu seinen Gunsten auswirken, wenn er es von vornherein zugibt und somit z. B. dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart.