Mir wurde gesagt, dass man Steuern legal hinterziehen kann?

6 Antworten

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Das ist eine Aussage einer Person, die sich durch die Verwendung der gegensätzlichen Worte als ganz schlau empfinden.

Frage die mal wo die Steuerhinterziehung anfängt? Also nicht vor oder hinter der Bürotür. Sondern die beginnt bereits dann, wenn das Finanzamt jemanden fragt: Wie hoch wird Dein Gewinn im nächsten Jahr sein.

Und im nächsten Jahr merkt man z.B. im März - super, es ist besser geworden, als in den kühnsten Erwartungen. Wer jetzt nicht die höhere Zahl meldet ist schon dran. Im Gesetz heißt es dann so ungefähr: Wer Tatsachen nicht nennt, die zu einer höheren Steuer führen, der ist ein Steuerhinterzieher.

Also - Die Legal-Definition [so heißt es, wenn Dinge im Gesetz erklärt werden, hier 'Legal' für Gesetz und 'Definition' für Beschreibung - also die Beschreibung im Gesetz] ist bei weitem strenger, als die meisten es sich nur ausmalen können.

Regen sich dann aber auf, wenn das Finanzamt stillschweigend die zu vielen km bei der eigenen Erklärung berichtigt. Das wäre nämlich auch eine Steuerhinterziehung, jedenfalls wenn es sich auswirkt. Sonst hätte man nur einen untauglichen Versuch zur Steuerhinterziehung. Ist dann auch nicht strafbar. Obwohl hier nämlich ein Vorsatz besteht. Oft im Strafrecht braucht meinen Vorsatz. Bei der Steuerhinterziehung kann dies auch aus versehen passieren.

Die Meisten derer die so schlau sind, die finden es schon witzig, weil sie wissen, dass Steuerhinterziehung verboten ist - also illegal. Und wenn man das also umdreht und verbindet klingt es ganz witzig für die. Also: Legale Steuerhinterziehung ist eine ganz tolle widersprüchliche Aussage in sich, soll angeblich stimmen und ist dann auch noch witzig.

Da ein Widerspruch nur entsteht, wenn tatsächlich etwas entgegengesetzt ist, haben wir hier keinen Widerspruch. Sie stimmt auch nicht, es gibt keine legale Steuerhinterziehung. Und witzig ist es nur für Leute die keine Ahnung haben. Also für mich stimmt damit die Feststellung der Witzigkeit nicht.

Was es gibt, dass sind steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Schuster betreibt seinen Laden als Einzelunternehmer, er ist für alle verantwortlich was er tut und bezahlt seine persönlichen Steuern. Der kann durchaus auf die Idee kommen: Hey, in Zukunft erledigt das Geschäft eine GmbH und ich bin der einzige Angestellte. Dabei spare ich ganz viel Steuern. Manchmal ist das auch tatsächlich so, aber auch nicht immer.

Es gibt so extreme Fälle, da sagt das Finanzamt: Dieses oder jenes wurde nur gemacht um Steuern zu sparen. Man wollte doch gar nicht daran verdienen. Ein Gewinn - und das konnte jeder vorher schon erkennen - ist mit dieser Idee gar nicht möglich! Dann kann das Finanzamt sagen: Das erkennen wir nicht an!

Dabei ist es egal ob jemand Pferde züchten will und nur Verluste macht oder in der Fußgängerzone ganz tolle modische Mode verkauft, die nur niemand will oder bezahlen kann. Da guckt das Finanzamt nur: Gibt es Dinge wofür wir Steuern einziehen können? Hat der z.B. Arbeitnehmer und wir bekommen Lohnsteuer? Oder was ist mit der Umsatzsteuer? Ansonsten Gestaltungsmißbrauch und wir kümmern uns nicht mehr darum. Macht der aber irgendwann unter dem Strich Gewinn, also die Verluste darf er sogar jetzt steuerfrei verdienen und ausgleichen, aber dann muss er für die Verteuerung der Gewinne sorgen.

Übrigens wäre es eine Steuergestaltung, wenn man sagen würde: Liebe Finanzamt - Ich melde hier ein Gewerbe an. Das wird aber nie Gewinn machen. Kann ich so schon sagen. Sollte wider erwarten was anderes kommen, dann sage ich Euch das.

Es gibt manchmal die Möglichkeit Verluste zu machen oder Verluste die erst später tatsächlich kommen werden oder einfach nur Betriebsausgaben die man schon vorher geltend machen kann. Damit zahlt man erst weniger Steuern und später dafür mehr. Der Staat gibt hiermit ein gewolltes Darlehen. Um bestimmte Dinge zu erreichen, z.B. das die Leute doch eher wieder ein Auto kaufen.

Das sind keine illegalen Sachen.

Es ist auch nicht illegal, wenn bei der Gesetzgebung etwas unklar ausgedrückt wurde und hinterher beruft man sich auf dieses Gesetz. Hier steht aber... Dann muss das Finanzamt, wenn das tatsächlich unklar formuliert ist diese andere sogenannte Lesart auch akzeptieren. Ärgern dürfen die sich natürlich. Es kann aber auch vor Gericht gehen. Und entweder der Steuerpflichtige oder das Finanzamt bekommen eben Recht.

Danke du hast mir die Augen geöffnet. Dieser jemand hat mir auch erzählt, dass er zwei Konten in Luxemburg hat und sich immer auf sein deutsches Konto transferiert. Ich habe abgelehnt in seiner Firma zu arbeiten, aber ich werde belästigt mit Anrufen. Kann ich ihn an FA ausliefern?

@Lulu1920

"Ausliefern" ist wohl nicht machbar. Und als Steuerhinterzieher scheint er auch nicht besonders klug zu arbeiten. Denn wenn sein deutsches Konto mal überprüft wird, dann kommt nämlich die Frage automatisch "Wie haben Sie das Geld auf die zwei anderen Konten bekommen?"

Wäre das legal gewesen, dann kein Thema, schließlich kann man überall Konten haben und fröhlich durch die Welt das Geld überweisen.

Zahlen die Kunden ihn bar und er fährt dort immer hin und zahlt es bar ein ein und überweist es sich zurück, dann ist er dümmer als die Finanzverwaltung erlaubt.

Bei solchen Leuten kann man auch nur ahnen ob es da tatsächlich eine Hinterziehung gibt oder nicht. Dein Verdacht ist für mich schon logisch und natürlich kann man den anzeigen. Leider sogar anonym.

Ich bin ja persönlich immer der Auffassung, dass alle die nicht zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet sind, Straftaten auch anzeigen sollen. Ob man jetzt bei einem Verdacht dieses schon tun soll ist die eigene Entscheidung. Das Recht hat man ja wohl augenscheinlich.

Allerdings geht man bei einer normalen Anzeige bei der Polizei ein Risiko ein. Das Risiko lautet, dass der andere bei reiner Weste auch was unternehmen kann. Da muss man allerdings einen Anwalt fragen, welche Konsequenzen drohen.

Schreibt man dem Finanzamt anonym wird das für die andere Person natürlich schwieriger. Es sei denn, er hat von dieser Geschichte nur einem kleinen Kreis erzählt und die anderen können es nicht gewesen sein. Irgendwann dürfte es eine Grenze geben, dass er sich auf so etwas berufen kann.

Vermutlich kommt es aber auch auf die Formulierung an. Dazu kann Dir dann aber auch nur ein Anwalt genaueres erzählen. Ich bin in dem Bereich schon bei müsste, könnte und vielleicht angekommen. Aber eben alles Möglichkeiten und es könnte vielleicht auch anders sein.

Egal wie, den anderen wirklich los zu werden kostet unter Umständen richtig Arbeit. Es gibt wegen der 'ungewünschten' Anrufe bestimmt auch eine Möglichkeit der Abmahnung. Ob man da jetzt erst mitteilen muss, dass er Dich nicht mehr anrufen darf oder ob man gleich Abmahnen kann und wie es mit Gebühren aussieht, auch davon habe ich keine Ahnung. Kann Dir nur sagen: Auch eine Möglichkeit, die man prüfen könnte.

Im Grunde kann man natürlich auch jedes Fass auf machen. Also wenn man richtig Schaden will. Dann geht halt ein Zettel zum Finanzamt und ein Anwalt kümmert sich dann z.B. um die Abmahnung. Ist Dir Dein eigenes Risiko nicht so wichtig, dann kann man das natürlich auch ohne Beratung durchziehen.

So oder so: Viel Erfolg!

Und im nächsten Jahr merkt man z.B. im März - super, es ist besser geworden, als in den kühnsten Erwartungen. Wer jetzt nicht die höhere Zahl meldet ist schon dran.

Sorry, aber diese Aussage trifft so nicht zu (evtl Fundstelle??).

Kein Selbständiger ist verpflichtet, von sich aus dem FA eine Hausse mitzuteilen und um höhere Vorauszahlungen zu bitten!

Das Finanzamt hat als "Waffe dagegen" die Möglichkeit, Vorauszahlungen auch noch für abgelaufene Jahre zu erhöhen (in 2015 Veranlagung der ESt 2013 mit hoher Nachzahlung, Folge > FA setzt die sog. 5.VZ für 2014 fest)

Zum anderen werden die USt-Voranmeldungen nach Unternehmen mit hohen Umsätzen (bedeutsame Steuerfälle) sowie nach Unternehmen mit gravierenden Umsatzsteigerungen ausgewertet. Ausgewählte erhalten dann Post und werden um aktuelle Gewinnschätzung gebeten.

Die muß dann selbstverständlich den Tatsachen entsprechen.

@NickgF

Hi Nick,

AO - § 370 (1) Nr. 1 AO. "Unrichtig oder unvollständig" reicht. Das heißt nicht, dass ein Vorsatz da sein muss und bedeutet auch nicht, dass die Angaben im Zeitpunkt der Meldung falsch gewesen sein müsse.

(4) - "... nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden;... ...; nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. ..."

Kann mich an mehrere Steuerberater erinnern, die genau deshalb Dienstanweisungen erlassen haben den vorläufigen Gewinn genau im Auge zu behalten. Und sich umgekehrt mit Herabsetzungsanträgen sehr schwer tun.

Natürlich kann das Finanzamt Vorauszahlungen auch für abgelaufene Jahre anpassen. Nur wenn ich die erheblichen Tatsachen nicht melde, dann guckt das Finanzamt in die Röhre.

Und es gibt ja nicht jedes Unternehmen/jeder Unternehmer eine USt-VA ab. Denke nur an die nach § 4 UStG steuerfreien Umsätze oder in diesem Fall besser die Unternehmen mit diesen Umsätzen. Die sind bei der Kontrolle draußen.

Natürlich kann das Finanzamt auch Gewinnschätzungen anfordern. Nur ist dies eine Art Service, weil da noch nicht ermittelt wird. Sie fragen nur.

Kommt drauf wann in welchem Zusammenhang. Im Sinne der betrieblichen Altersvorsorge, wo Du monatlich auf einen gewissen Teil Deines Bruttolohns verzichtest (Barlohnumwandlung max 242,00€/monatlich) ist es legal. Da Du ja weniger Brutto hast fallen entsprechend auch weniger Steuern und Sozialabgaben an.

Im entferntesten Sinne ist das eine Art Steuerhinterziehung, die aber vom Staat geduldet wird und den Höchstbetrag nicht übersteigt.

Die Anwort liegt doch in der Frage selbst.

Hinterziehung ist eine Straftat.

WIE könnte jemals eine Straftat, gleich welcher Art, LEGAL sein.

Wenn Du Steuervermeidung meinst und bei Konz nachschlägst, dann solltest Du beachten, dass dieser wegen eben eines solchen Vergehens in Gefängnis gesessen hat.

ja geht wenn man die Steuergesetze und das Grundgesetz kennt sag ich mal

Ok, und das wäre?

@Lulu1920

Zitiergebot, Unverletzlichkeit der Wohnung

@johny0083

wenn man die Steuergesetze und das Grundgesetz kennt

Du kennst offensichtlich beides nicht bzw. verstehst einiges falsch.

Zitiergebot, Unverletzlichkeit der Wohnung

Siehe § 413 der Abgabenordnung:

Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__413.html

PS: Trotz der Bezeichnung ist die Abgabenordnung ein Gesetz und 1977 nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Dieser Hinweis ist nur für den Fall, dass die üblichen Einwände kommen.

So sagst du das mal. Na dann wirds wohl stimmen.

Zu deiner Information: Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Nachzulesen hier: https://dejure.org/gesetze/AO/370.html

Straftaten haben es so an sich, dass sie eben nicht legal sind.

Was du wohl eher meinst, ist "Steuervermeidung" oder "Steueroptimierung".

Mir wurde gesagt, dass man Steuern legal hinterziehen kann?

Ja und Nein. Der technische Ausdruck "Steuerhinterziehung" setzt eine Straftat vorraus. Allerdings gibt es Steuerschlupflöcher, die man vollkommen legal nutzen kann. Das ist zwar immer noch ungerecht und wird als Steuerhinterziehung im Volksmund beschrieben, ist aber vollkommen legal!

Außerdem ist Steuerhinterziehung nur illegal wenn man erwischt wird! Und nach 5 - 10 Jahren ist die Steuerhinterziehung veraltet, also kann man dir gar nichts mehr anhaben.

LG!