Mir wurde der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abgelehnt. Mit welcher Begründung kann ich in meinem Fall der Ablehnung widersprechen?
Mir wurde der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abgelehnt weil ich noch Trennungsunterhalt zusätzlich zu meinem Krankengeld bekomme. Diesen muss ich leider wieder ausgeben für die Tilgungen eines Kredites bzw privaten Darlehens für den Kauf von Möbeln. Der Unterhalt wird als Einkommen angerechnet, aber nicht die Tilgungen als Ausgaben. Ich bin durch Krankheit in diese Lage geraten und beziehe nur Krankengeld. Kann ich die Ablehnung vom Jobcenter widersprechen und wenn mit welcher Begründung?
2 Antworten
Der Unterhalt wird als Einkommen angerechnet, aber nicht die Tilgungen als Ausgaben.
Wieso meinst du, dass deine Mitbürger mit ihren Steuern deine Kreditraten bezahlen ?
Kann ich die Ablehnung vom Jobcenter widersprechen?
Klar kannst du (innerhalb eines Monats) Widerspruch einlegen, hat aber keine Aussicht auf Erfolg.
Nein, Kannst du nicht. Offizielle Gläubiger kannst du anschreiben und um Stundung oder Herabsetzung der Raten bitten. Deine Bekannten müssten sich auch mit weniger Rückzahlung zufrieden geben.