Mir wird vorgeworfen eine Straftat begangen zu haben, obwohl ich nicht mal am Tatort anwesend war!
Liebe Gemeinde,
mir wird vorgeworfen in der Disco mit Reizgas rumgesprüht haben. Dabei war ich an dem Tag nicht mal in der Discothek. Es gibt eine schwarz/weiß Videoaufnahme. Und da ich öfters in der Disco bin, haben die Türsteher meine Daten aufgenommen und an die Polizei geleitet, weil der Meinung waren ich sehe dem Typen mit dem Reizgas ähnlich !
Den Typen sieht man nur von oben und nicht mal das Gesicht ...die Klamotten sind ebenfalls einzigartig, die ich niemals tragen würde :D
Das habe ich der Polizei auch gesagt. als die mich vernommen haben. Anschließend musste ich Fingerabdrücke abgeben, von mir Fotos schießen lassen usw. und sofort, das alles soll an einen Gutachter weitergeleitet werden.
Seit 3 Monate nichts mehr von der Polizei gehört, bekomme ein Brief von der Krankenkasse, eines Opfers bei dem Reizgas Angriff, dass die Polizei denen mitgeteilt hat, dass ich laut der Videoaufnahme unzweifelhaft der Täter bin und die Kosten für diese Person tragen soll oder verweigern kann mit Begründung.
Aber ich war nicht mal da an dem Tag, das bin ich 100% nicht, hatte noch nie ne Pfefferspray dose gesehen geschweige im Besitz. Der Täter aufm Video ist mindestens n Kopf größer und die einzige Ähnlichkeit ist der Haarschnitt(er hat kurze Haare und ich auch :D ) und die Körperhaltung.
Bin total fertig mit den Nerven, sauer und traurig zugleich. Hab kein Geld um mir einen Anwalt zu nehmen, der mich wenigstens erstmal beraten kann. Es ist ja noch nicht zum Gericht gekommen. Weiß nicht was ich tun soll ...
5 Antworten
Also es kommt mir höchst merkwürdig vor, dass die Polizei denen mitgeteilt haben soll, dass du unzweifelhaft der Täter bist. Soweit ich weiß gilt bei uns die Unschuldsvermutung und zwar so lange, bis ein Richter ein Urteil gefällt hat. Die Polizei ist nicht das Organ, das über Schuld und Unschuld zu befinden hat.
Das Problem ist jetzt, dass du kein Recht auf einen Pflichtverteidiger hast, solange noch gar keine Anklage erhoben wurde. Ich würde der Versicherung schreiben, dass du nicht der Täter bist und das auch der Polizei mitgeteilt hast. Den Brief würde ich auf jeden Fall aufheben. Ich bin kein Anwalt, aber wenn die Polizei der Versicherung mitgeteilt hat, dass du unzweifelhaft der Täter bist, ohne das irgendeine Anklage erhoben wurde, dann könnte das auf einen Verfahrensfehler hinaus laufen.
Solange keine Anklage erhoben wurde, würde ich das gelassen sehen und wenn Anklage erhoben wurde, dann würde ich Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Ich hab der Krankenkasse geschildert, dass ich nicht der Täter bin und die Ermittlungen noch laufen. Das heißt ich werde die Kosten selbstverständlich nicht übernehmen.
Ich komm mir wie im falschen Film vor, das kann doch echt nicht angehen, traurig sowas <,<
Die kriegen von mir keinen Cent für irgendwas, was ich nicht getan habe, vorallem belastet mich das auch sehr, alleine weil jetzt die Krankenkasse meinen Namen hat und ich will gar nicht wissen, wer den sonst schon alles hat.
Ich hab absolut keine Vorstrafen und nun sowas ! Das gleicht schon einem Rufmord ... wenn mein Arbeitgeber auch noch Wind von bekommt, wird er immer einen Hintergedanken haben und mir natürlich erst mit Zweifel glauben, solange ich nicht für unschuldig gesprochen werde...
Die Krankenkasse kann viel wollen, solange du nicht verurteilt bist, ich würde mir mal die Rechtsbehelfsbelehrung (wenn vorhanden) von dem Schreiben durchlesen, und dann mit dem o.g. Hinweis antworten und die Verantwortung ablehnen.
Geh zu einen Rechtsanwalt. Wenn du unschuldig bist zahlt der Staat den Anwalt
Ein Pflichtverteidiger wird - wenn überhaupt - bei einer Anklage gestellt. Nicht nach Erhalt eines Bettelbriefes von der AOK.. lol
Falsch. Der Staat zahlt den Anwalt nur nach einem gerichtlichen Freispruch, nicht schon dann, wenn z.B. die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.
Hast Du vielleicht jemand der bezeugen kann das du an dem tag nich in der disco warst ?
Ja meinen Cousen, denn der war an dem Tag dort und hat auch Reizgas ins Auge bekommen. Dann meine Freunde, die an dem Tag mit mir am Osterfeuer waren. Aber die Polizei sagt du konntest ja als du zu Hause warst wieder losgefahren sein. Du brauchst einen Zeugen, der dich Schritt für Schritt beobachtet hat.
Was sollte der Quatsch ...
Vorallem am nächsten Tag habe ich noch von meinem Cousen gehört, dass die ganze Disco wegen einem geräumt werdne musste, der da rumgesprüht hat. Hab noch gedacht, wie blöde kann man sein. Und dann werde ich auch noch beschuldigt, ich könnt druchdrehen
Was ist das für eine Polizeistation?
Du musst gar nichts beweisen.
Die müssen dir beweisen, dass du das warst.
...aber solche Geschichten sind der Grund warum ich von dem Argument "Wer nichts zu verbergen hat, der stimmt der Überwachungsmaßnahme XY zu" nicht zu überzeugen bin.
Da wirst du aber um einen Rechtsanwalt nicht drumrum kommen..... wenn du kein Geld hast, wirst du ja Prozesskostenbeihilfe bekommen - mach dich doch mal kundig.
Ja, aber da muss es erst mal zu einem Prozess kommen. Solange die Staatsanwaltschaft (oder eine Privatperson in einer Privatklage) keine Klage erhoben hat, kann man keine Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Ich kann ja kein Geld vom Staat fordern, weil mir vielleicht etwas droht.
ganz genau. Verstehe auch nicht so ganz, wieso Hilde hier auf Teufel komm raus einen Anwalt empfiehlt.
Prozeßkostenhilfe gibts im Strafverfahren sowieso nicht - nur im Zivilprozeß.
@fs112: Ich empfehle nicht "auf Teufel komm raus".
@fs112: Ich empfehle nicht "auf Teufel komm raus".
ach nee? Na dann hab ich es wohl falsch interpretiert^^
Da wirst du aber um einen Rechtsanwalt nicht drumrum kommen.....
ICH würde mir in dem Moment einen nehmen - das war mein Rat. Muß nicht befolgt werden; das kann der Fragesteller machen, wie er möchte.
Die Edit sagt noch, dass du auf gar keinen Fall der Versicherung irgendwas zahlen darfst, weil du dir denkst, dass du dich damit "freikaufen" kannst. Das wäre ein Schuldeingeständnis und würde von einem Richter wie ein Geständnis gewertet.
Eigentlich unnötig zu erwähnen, aber sicher ist sicher.