Mir wird Unterschlagung vorgeworfen?

5 Antworten

Du hast meiner Meinung nach vor der Polizei zuviel geredet. Vorallem das Wort "Verräter" hätte nicht fallen sollen. Du musst vor der Polizei keine Aussage machen, wenn du dich damit selber belasten würdest. Selbts wenn du eine Vorladung von der Polizei bekommst, bei der du zu dem Sachverhalt gehört werden sollst, musst du dieser Vorladung nicht folgen. Oftmals werden Aussagen bei der Polizei protokolliert,die inhaltlich eigentlich nicht dem entsprechen, was Sache ist. Habe das auch schon erlebt, dass man meine Aussage anders formuliert hat, als ich diese wiedergab. Habe darauf bestanden, dass das Protokoll wörtlich so abgefasst wird, wie meine Aussage ist, sonst unterschreibe ich nicht. Auch wenn du den Job bei dieser Firma gekündigt hast, würde ich mir einen Anwalt nehmen und die Sache durchziehen. Ich würde gegen die Frau die dich der Unterschlagung bezichtigt hat, auf dem Klagewege vorgehen. Da gäbe es für mich nichts, was mich da zurückhalten würde. Ganz einfach jemanden der Unterschlagung beschuldigen, nur aus einer Annahme heraus, ohne jeglichen Beweis, dass dieser Tatbestand auch erfüllt wurde, würde ich nicht auf mir sitzen lassen. Auch keine Selbstanzeige machen, sondern mit einem Anwalt das Vorgehen gegen diese Frau besprechen und das dann auch umsetzen. Wenn du nichts diesbezügliches gemacht hast, dann lasse dir auch nichts unterstellen, sondern stopfe der Frau den Mund. Die wird sich beim nächsten Mal sehr gut überlegen, ob sie jemals wieder jemanden beschuldigen wird, ohne einen Beweis dafür zu haben.

Das mit dem Verräter war in der Tat ungeschickt. Als Zeuge bist Du verpflichtet zu sagen was Du weisst. Und wenn Du nach dem Namen des Kollegen gefragt wirst, und den weisst, dann musst Du den auch sagen.

Soviel dazu.

Davon unberührt, ist es aber so, daß die Ermittlungsbehörden dir NACHWEISEN müssen, daß Du das Paket gestohlen hast. Und solange nun nicht dein Kollege oder sonst wer dich dabei beobachtet hast, wie Du das Paket gestohlen hast können sie das ja nicht NACHWEISEN. Und weil die Polizisten das auch ganz genau wissen, versuchen sie manchmal Leute die sie für Täter halten einzuschüchtern, damit die ihre Tat gestehen. Aber wenn Du das Paket nicht gestohlen hast, kann dich ja auch niemand beim Diebstahl beobachtet haben. Somit kann der NACHWEIS nicht erbracht werden, und daher wird das Verfahren früher oder später eingestellt.

Das Wort "Verräter" in diesem Zusammenhang kann einen Anfangsverdacht erhärten.Du wärest gut beraten gewesen ,Dich vorher zu informieren und dann einer polizeilichen Vorladung bzw.Vernehmung fernzubleiben.Ich hoffe Du hast das Protokoll sehr gut gelesen,bevor Du es unterschrieben hast.Deine Ausfertigung hast Du hoffentlich bekommen.Da Du etwas unverständlich,unpräzise und auch langatmig schreibst,kann ich Dir nur dringend raten zu einem Anwalt zu gehen.Auch solltest Du eine schlüssige Erklärung für das Wort Verräter,was Du gebraucht hast,nachschieben.das muß zum Protokoll,bzw.Deiner Aussage genommen werden.Z.B.auf eine Äußerung ,was eine andere Person tut,eine Art "Petzerei".Da es wohl auch um Arbeitsrecht geht,Du mit Kündigung rechnen mußt,könnte es auf  ein völliges Ausräumen des Verdachtes gegen Dich ankommen.Der Vertrauensverlust zwischen Arbeitgeber und Dir.Ob das mit einer Anzeige wegen übler Nachrede,falscher Verdächtigung,etc.sinnvoll ist,kann Dir der Anwalt sagen.Sollte es darauf ankommen,das Du einen Freispruch benötigst,kann es u.U.sinnvoll sein eine Selbstanzeige zu machen.Dies kann ein Anwalt so tun,das ermittelt werden muß,keine Einstellung erfolgt,sondern Urteil ergeht.Beste Grüße

Hallo, Danke für deine Antowort. Bei dem AG habe ich Anfang Dez/16 gekündigt.

Könntest du mir den Sachverhalt bezüglich der Selbstanzeige nochmal erklären?

@Dugagjini

Das ist dann eigentlich nicht mehr sinnvoll.Eine Selbstanzeige kann man machen,wenn man z.B unschuldig ist,angezeigt wird,und man nicht möchte das etwas hängen bleibt,oder die Sache eingestellt wird,was sehr viele Gründe haben kann,die aber nicht die Unschuld beweisen.In der Regel würde der drohende Verlust des Jobs,hier Vertrauensverlust wegen Mitgewahrsamsbruch ,dem Tatbestandsmerkmal der Unterschlagung.Wenn dann die öffentliche Klage erhoben ist,in der Verhandlung Beweisaufnahme gemacht wird,es keinen hinreichenden Tatverdacht gibt,darf die Sache nur mit einem Urteil ergehen.Dieses Urteil wäre dann "erwiesene Unschuld".Andere Urteile sind,mangels Beweisen,kann nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden,oder eben schuldig.

Was sollst du da tun? Du warst es nicht und gut. Nimm dir im Zweifelsfall einen Anwalt. Wenn du freigesprochen wirst darf den eh der Staat zahlen.

Das ist nicht ganz richtig. Im Moment wird ja nur ermittelt. Wenn ein Beschuldigter sich im Ermittungsstadium einen Anwalt nimmt, und es gar nicht zur Anklage kommt, weil das Verfahren eingestellt wird, muß der Beschuldigte seinen Anwalt selbst bezahlen.

@Schoenfelder

Richtig. Bin jetzt von einer Hauptverhandlung ausgegangen,

Es ist wie hier in Deinem Posting: Du redest zu viel, aber nicht die richtigen Dinge.

Warum nennst Du den Namen des Kollegen nicht? Das macht es den Polizisten nicht einfacher, es macht Dich verdächtig und hilft keinem was. Wie Du eindrucksvoll mitbekommen hast.

Ansonsten fehlen die wichtigen Angaben: Was heißt: kam dazu, dass das Paket verschwand?
Was heißt: ich war in der Nähe des Hauses der Kundin und warum kam da die Polizei?

Und wieso konnte die Kundin exakt zwei Leute beschuldigen?