Mir wird ein diebstahl vorgeworfen?

8 Antworten

Hier sind mehrere Sachverhalte, die zu deinem Vorteil wirken. Zunächst wären da 2 Freunde, welche bezeugen können sollten, daß Du den Rucksack dem anderen gegeben hast (allerdings wurde er ja von einem Kumpel mitgebracht, damit wäre es dann an diesem Kumpel, seine Identität zu benennen, denn er belastete sich selber nicht mit der Aussage und damit gäbe es kein Recht zur Aussageverweigerung, falls kein enges verwandtschaftliches Verhältnis besteht, anderenfalls machte er sich ggf. selber der Strafvereitelung schuldig).

Dann sagst Du, daß Du einen Zeugen hast, daß Du zum Zeitpunkt des Diebstahls woanders warst. Das nennt sich Alibi, auch wenn es ggf. ein etwas dünnes Alibi sein könnte,. dazu später.

Dann bestünde noch die Chance, daß man Dich seitens des Geschäfts entlasten kann., sei es, weil man Dich kennt (Hausverbot) und deshalb ausschließen kann, Dich dort gesehen zu haben, oder es gibt ggf. entlastende Videoaufnahmen. Dies ist aber eine schwache Hoffnung.

Dennoch reicht der Rucksack grundsätzlich nicht, um Dir die Tat anzulasten, sondern es wäre ein Indiz zu deinen Lasten, ausreichend für einen zureichenden Anfangsverdacht, welches es zu entkräften gilt. Es ist zwar nicht deine Pflicht, im Revier anzutanzen, solange es keine Ladung der Staatsanwaltschaft ist, doch Du solltest dennoch hingehen.

Angesichts der Gesamtsituation (Du mit Hausverbot belegt, der neue "Kumpel" des Diebstahls verdächtig ...) ist in Zweifel zu ziehen, daß deine Kumpel als glaubwürdig angesehen werden und es ist auch zweifelhaft, ob sie wahrheitsgemäß aussagen werden, denn hier geht es evtl. um eine "Wahrung der Ehre": lieber andere in das offene Messe laufen lassen, als einen Kumpel verpfeifen. Aber hier solltest Du deine Kumpel besser einschätzen können und wissen, was Du von ihnen erwarten kannst. Ich mußte nur auch diese Spielregeln "cooler Gangs" berücksichtigen.

Ich empfehle ersteinmal dies hier:

studienkreis.de/deutsch/unterschied-das-dass-regel-uebungen/

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Wenn Du schon Hausverbot hattest, has Du dort ja schon einmal etwas entwendet. Und sicher kannst Du den Laden noch betreten. Wenn Dir das aber nachgewiesen wird, kommt zum Diebstahl (?) noch Hausfriedensbruch dazu.

Nimm Deinen Kumpel am besten gleich mit zu Polizei, wenn es ihn denn wirklich gibt.

Also du warst mit Freunden draußen als du ihm den Rucksack gegeben hast. Die sollen mitkommen und bezeugen, dass es so war. Später warst du zuhause, vielleicht können auch da Eltern/Geschwister/Nachbarn bezeugen, dass du zu dem Zeitpunkt zuhause warst.

Außerdem gab es in dem Laden sicher Kameras, da sollen sie das Bild mit dir vergleichen, dann sieht man auch, dass du es nicht warst.

Hallo.

Ich sehe da viele Ungereimtheiten. Warum kommt die Polizei zu dir.
Hier ist es üblich das die Polizei dir eine Vorladung schickt.

dein Kumpel, der den mitgebracht hat, kennt den doch!?